Steuerhinterziehung Als Straftatbestand - Eine Analyse in Wirtschaftsethischer Perspektive*
Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik › Band 6 Nr. 2, Mai 2005
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Steuerhinterziehung Als Straftatbestand - Eine Analyse in Wirtschaftsethischer Perspektive*
1. Einleitung
Das deutsche Steuerrecht qualifiziert Steuerhinterziehung, die sich durch worsätzliches Verhalten von Steuerordnungswidrigkeiten unterscheidet, als kriminelle Steuerstraftat. Steuerhinterziehung wird nach § 370 AO mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren, oder einer Geldstrafe bestraft. Im Hinblick auf diesen Strafrahmen ist Steuerhinterziehung mit dem Betrug nach § 263 StGB vergleichbar (Tipke 1993: 1438). Im ökonomischen Schrifttum wird das mit einer kriminellen Straftat verbundene moralisch negative Werturteil über die Hinterziehung von Steuern nicht uneingeschränkt geteilt: Beckmann erwägt in konstitutionenökonomischer Perspektive, Steuerhinterziehung nicht unter Strafe zu stellen, sondern vielmehr als Möglichkeit zu verstehen, ,,die in der Besteuerung inhärente Monopolmacht" des Staates zu begrenzen (Beckmann 2003: 2, 225-236, 324).1 Schneider bezeichnet es als seine persönliche Wertung, dass ,,unter den derzeitigen Steuerrechtsgegebenheiten eine ethische Verurteilung von Steuerhinterziehungen nicht zu begründen ist (...). Solange die ordnungspolitischen Defizite Sozialer Marktwirtschaft vorwiegend aus dem Nichtbeachten ethischer Grundsätze der Gesetzesmacht Anordnenden und Ausübenden folgen, ist Steuerhinterziehung weder moralisch zu verwerfen noch zu rechtfertigen." Steuerhinterziehung bleibe deshalb "jenseits des ethisch zu Wertenden einzuordnen" (Schneider 1997a: 490).2Vor dem Hintergrund dieser konträren Positionen analysiert der vorliegende Beitrag Steuerhinterziehung als Straftatbestand in einer wirtschaftsethischen Perspektive. Dabei wird auf eine vertragstheoretische Argumentationsstruktur rekurriert. Demzufolge lautet die Leitfrage dieses Beitrags:Unter welchen Bedingungen entscheiden sich Wirtschaftssubjekte für die gesetzliche Kodifizierung der Steuerhinterziehung als Straftatbestand?Um diese Frage nach der Rechtfertigung einer Regel, die Steuerhinterziehung als Straftatbestand implementiert, zu beantworten, wird zunächst in Kapitel 2 die hier ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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