Das Fehlen Eines Aufsichtsrats Muss Nicht Rechtswidrig Sein. Kritische Anmerkungen Zu 'Die Aufsichtsratslücke Im Dienstleistungssektor: Ausmaß Und Bestimmungsgründe' von Fransziska Boneberg**

Industrielle BeziehungenBand 16 Nr. 4, Oktober 2009

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Auszug


Das Fehlen Eines Aufsichtsrats Muss Nicht Rechtswidrig Sein. Kritische Anmerkungen Zu 'Die Aufsichtsratslücke Im Dienstleistungssektor: Ausmaß Und Bestimmungsgründe' von Fransziska Boneberg**

1. Einleitung

Diese Anmerkungen zum Beitrag von Frau Boneberg sind mit einem "Geständnis" zu beginnen. Ich war Gutachter des seinerzeit anonymisierten Beitrags. Während ich normalerweise vor allem auf die innere Konsistenz von zu begutachtenden Beiträgen achte, fiel mir hier sogleich auf, dass die Kernthese, wonach über die Hälfte der betrachteten Unternehmen rechtswidrig keinen Aufsichtsrat aufweise, und alle nachfolgenden Analysen von der Datenqualität abhängen. Daraus ergab sich eine umfangreiche Diskussion mit der Autorin über Herrn Hampp, da ich anfangs die Autorin nicht kannte und für sie hoffentlich bis zu diesen Anmerkungen anonym blieb.

Die wesentlichen Punkte der Diskussion werden im nachfolgenden zweiten Abschnitt nachgezeichnet. Bei Interesse kann ich gerne die gesamte Korrespondenz zur Verfügung stellen. Relevant scheint aus heutiger Perspektive vor allem die Rechtslage im Konzern, während meine Vermutung, dass der Status einer "kleinen Kapitalgesellschaft" (gemäß § 267 HGB) ein guter Indikator für eine Mitarbeiterzahl unter 500 und damit das Fehlen einer Pflicht zur Einrichtung eines Aufsichtsrats wäre, sich eher nicht bewahrheitet hat. Im dritten Abschnitt stelle ich eine detailliertere Untersuchung der ...

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