Interessenkonflikte Aus Der Sicht Der Betriebswirtschaftslehre*

Zeitschrift für Wirtschafts- und UnternehmensethikBand 6 Nr. 2, Mai 2005

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Zusammenfassung


This paper analyses conflicts of interests from a business economics perspective. It tries to shape out a borderline between types of conflicts of interests (and behaviour patterns in the course of a conflict of interest) which can be, from an economic viewpoint, qualified as "legitimate" and other types which can be not. The basis of conclusion is agency theory and implicit contracting.

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Auszug


Interessenkonflikte Aus Der Sicht Der Betriebswirtschaftslehre*

1. Zum Begriff des Interessenkonfliktes

Der Begriff des Interessenkonflikts wird in unterschiedlichen Bedeutungen verwendet.1 Die folgende Definition greift die geläufigste Begriffsabgrenzung auf.2

Ein Interessenkonflikt bezeichnet eine Situation, in der eine Person oder Organisation, die in einem weiten Sinne treuhänderisch, d. h. in Vertretung einer anderen Person oder Organisation bestimmte Aufgaben wahrnimmt, ein starkes eigenes Interesse besitzt, das nach allem Anschein und nach aller Lebenserfahrung geeignet ist, die Ausübung der Vertretungsaufgabe zu beeinträchtigen.3

Von einem Interessenkonflikt wird nur dann gesprochen, wenn Eigen- und Fremdinteresse aufeinander treffen (vgl. hierzu auch Schotland (1980: 4). Es muss sich dabei nicht notwendigerweise um das unmittelbare Eigeninteresse des Vertreters handeln; ein mittelbares Eigeninteresse, das die Vertretungsaufgabe potentiell beeinträchtigt, ist etwa dann gegeben, wenn ein Vertreter mit erwerbswirtschaftlicher Motivation und mit Interesse an der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung für unterschiedliche Auftraggeber tätig ist, deren Interessen in einem Konkurrenzverhältnis zueinander stehen.

Beispie/e. Ein Rechtsanwalt vertritt beide Prozessparteien in derselben oder in unterschiedlichen Angelegenheiten während eines schwebenden Rechtsstreits; ein Immobilienmakler steht mit Käufer und Verkäufer gleichzeitig in Geschäftsbeziehungen.

Konflikte, die sich daraus ergeben, dass ein und dieselbe Person in einem Loyalitätsverhaltnis zu unterschiedlichen Personen, Gruppen oder Institutionen steht (Rollenkonflikte), sind dann nicht als Interessenkonflikte zu bezeichnen, wenn diese Loyalitätsbeziehungen nicht wirtschaftlich motiviert sind.4

Beispieh Ein Hochschullehrer, der die Examensprüfung eines studentischen Mitarbeiters abnimmt, ist i. d. R. nicht einem Interessenkonflikt, in vielen Fällen aber einem Rollenkonflikt ausgesetzt. Die Rollenkonflikte der klassischen Dramenliteratur, angefangen von Antigone, die der Polis, aber auch der Famille Loyali...

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