Verdrängte Beruflichkeit - Renaissance Des Berufsprinzips? **

Industrielle BeziehungenBand 15 Nr. 4, Oktober 2008

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Zusammenfassung


The recent successes of professional unions are undeniable. This essay poses the question whether there is a triple phenomenon of "excluded professionalism" within (German) union history, its historiography and corresponding industrial sociology. The article argues there is a need for greater attention to professions and professionalism as principles binding union members to representative organizations, and therefore to learn from the current success of these unions instead of criticizing or even rejecting them. [PUB ABSTRACT]

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Auszug


Verdrängte Beruflichkeit - Renaissance Des Berufsprinzips? **

Der Erfolg der Lokführer, für ihre Berufsgruppe einen eigenständigen Tarifvertrag durch2uset2en, hat die Probleme des tradierten deutschen Modells mit seiner Kombination aus Industriegewerkschaften und Flächentarifwerken 2u einer öffendichen Frage gemacht. Hat das Industriegewerkschaftsmodell ausgedient? Gehört stattdessen Berufsgewerkschaften die Zukunft? Die Lokführer folgten dem Beispiel der Piloten, Flugbegleiter, Fluglotsen und Krankenhausär2te.

Die erfolgreichen Arbeitskämpfe dieser Berufsgewerkschaften geben Anlass 2u einigen kritischen Fragen. Wir wollen uns hier im Angesicht der industriegewerkschaftlichen Identitäts- und Mitgliederkrise auf die Frage kon2entrieren, ob diese Erfolge nicht Anlass sein sollten, über Beruf und Beruflichkeit auch als gewerkschaftliche Identitätsbestimmungen in der so2iologischen Gewerkschaftsforschung neu nach2udenken. Immerhin wurde mit den berufsgewerkschaftlichen Erfolgen impÜ2Ít ein Solidaritätsverständnis infrage gestellt, das um den politisierten, aber berufsindifferenten ?Einheitsarbeitnehmer" 2entriert ist. Dieser symbolisiert das Arbeitnehmerbild der deutschen Nachkriegs-Einheitsgewerkschaften. 1 Die Übernahme des Industrieverbandsprin2ips nach 1945 2ielte auf die Organisationshoheit bei den mobilisierungsfähigen Großbetriebsbelegschaften besonders im Montanbereich. Die Vorstellung eines Einheitsarbeitnehmers war gekoppelt an die Vision einer so2Ìalistischen Gesellschaftsalternative und einer Neuordnung der Wirtschaft mit gewerkschaftlicher Mitbestimmung im Geist des demokratischen So2ialismus. Diese mit dem Gleichheitsideal der alten deutschen Arbeiterbewegung verbundene Vision ist aber an den Realitäten des 20. Jahrhunderts 2erbrochen. Damit stellen sich alte Fragen neu.

Wir haben mehrfach darauf verwiesen, dass der von uns mitgeprägte Begriff der Multibranchengewerkschaft in der Konsequen2 des einheitsgewerkschaftlichen Entwicklungsweges liegt (vgl. Müller/Wilke 2003; 2uerst Niedenhoff/Wilke 1986.) Bei der Verbandskonkurren2, die man nun wieder verstärkt erlebt, geht es immer auch um die Frage: Wer definiert Solidarität? Der einheitsgewerkschaftliche Definitionsanspruch für Solidarität gibt vor, vermeindich sicher 2wischen legitimen und illegitimen Interessen in der Distributionskonkurren2 unterscheiden 2u können. Zugleich wird erwartet, dass dies auch in der öffentlichen Debatte als Konsens ak2eptiert wird. Dieser Alleinvertretungsanspruch ist seinerseits die Grundlage für den umfassenden einheitsgewerkschaftlichen Regelungs- und Mtgestaltungsanspruch, der sich vor allem auf die Organisationsmacht gründet.

Wir wollen daher im Folgenden anhand einer historischen Begriffsgenese der Frage nachgehen, ob die organisationspolitischen Richtungsentscheidungen, deren Erfolge unbestritten sind und denen die gewerkschaftshistoriographischen ebenso wie die industrieso2Ìologischen Erklärungs- und Deutungsmuster folgten, nicht auch implÌ2Ìte normative Set2ungen beinhalten, die es angesichts neuer Verhältnisse nun 2u problematisieren gilt. Wir wagen die These: Die lang währende Kombination von gewerkschaftlichen Erfolgen und wissenschaftlicher Wahrnehmung verfestigte gewisse Prin2ipien und Strategien eines bestimmten historischen Fortschritdichkeitsmodells gleichsam 2u normativen Set2ungen, die durch die berufsgewerkschaftlichen Erfolge nach unserer Auffassung nun aber wieder infrage gestellt werden.

Die Frage muss erlaubt sein, ob die Erfolge von Berufsgewerkschaften nicht auch als Ausdruck für eine Persisten2 verdrängten Berufsbewusstseins von Arbeit im Angesicht des Verfalls einheitsgewerkschaftlicher Politikvisionen 2u deuten sind. Wir schlagen vor, erneut darüber nacli2udenken, ob es nicht sehr einseitig war, den tatsächlichen, immer auch beruflichen Grundgedanken gewerkschaftlicher Organisation als konstitutives Mome...

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