Mitbestimmung Und Innovation Aus Betriebsratsperspektive. Ergebnisse Qualitativer Studien**
Industrielle Beziehungen › Band 17 Nr. 1, Januar 2010
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Mitbestimmung Und Innovation Aus Betriebsratsperspektive. Ergebnisse Qualitativer Studien**
1. Einleitung
Die Diskussion um Bedeutung und Aufgabe von Betriebsräten im dualen Mitbestimmungssystem in Deutschland wird wesentlich mitgeprägt durch die beiden Trends der Differenzierung und Dezentralisierung von Tarifpolitik und Tarifverträgen. Stuthen zeigen, dass sich seit Mitte der 1990er Jahre die Interessenregulierung weiter von der tariflichen auf die betriebliche Ebene verlagert hat (Bispinck 2008). Dabei hat sich die arbeitsteilige Beziehungsstruktur zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten gewandelt. Die früher recht eindeutige Trennung zwischen Tarif- und Betriebspolitik wird immer brüchiger und diffuser. Auslöser für einen erhöhten Regelungsbedarf auf Betriebsebene sind oft Krisensituationen und damit verbundene Restrukturierungsmaßnahmen, mit denen Unternehmen Kosten- und Ertragsproblemen zu begegnen suchen. Eine Folge ist eine gestiegene Zahl von ,Sanierungsvereinbarungen' (auch ,Krisenbündnisse' genannt), die auf betrieblicher Ebene ausgehandelt und vereinbart werden. Hintergrund dieser Vereinbarungen zwischen Management und betrieblicher Interessenvertretung ist der Versuch, in schwierigen wirtschaftlichen Situationen Standorte und Beschäftigungsverhältnisse zu sichern und eine aktuelle Krise abzuwenden. Inzwischen werden solche Vereinbarungen auch "präventiv geschlossen" (Ellguth/Kohaut 2008: 211), um möglicherweise drohende Krisen zu verhindern oder um prinzipiell die betriebliche Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern. Genau genommen handelt es sich hierbei also um ,Innovationsvereinbarungen' bzw. ,Wettbewerbsbündnisse'.1In Literatur und Praxis verschwimmt diese Differenzierung jedoch zuweilen. Häufig bleibt unklar, ob die nach den Angaben der Betriebe vorgenommene Einteilung in ein betriebliches ,Krisen-' bzw. ,Wettbewerbsbündnis' die Ausgangslage im Vorfeld der Vereinbarung widerspiegelt. Denkbar wäre laut Ellguth/Kohaut (2008), dass in der Bezeichnung eher die Art der Vermittlung der angestrebten Vereinbarung gegenüber den Beschäftigten zum Ausdruck kommt, die je nach Ausmaß der festzulegenden ,Zumutungen' verbal stärker krisenbezogen erfolgen muss. Vor diesem Hintergrund wird im Weiteren der Begriff ,Sanierungs- und Innovationsvereinbarung' verwendet.Analysen der vorliegenden Vereinbarungen zeigen, dass diese in Teilen einer Logik des ,concession bargaining' folgen. Die Vertragsparteien (Unternehmen, Betriebsräte, aber oft auch Tarifparteien) verpflichten sich zu besonderen Leistungen oder räumen der anderen Seite Zugeständnisse ein (z.B. Müller-Jentsch 2006; Rehder 2003). In der Regel werden Zugeständnisse der Beschäftigten bei Einkommen, Arbeitszeit und sonstigen Arbeitsbedingungen gegen Beschäftigungsgarantien oder Investitionsbzw. Standortzusagen der Arbeitgeberseite ,eingetauscht'. Inzwischen enthalten auch viele Tarifverträge Regelungskorridore und Öffhungsklauseln, mit denen die Tarifverbände den Betriebsparteien die Möglichkeit zur Gestaltung solcher betrieblichen Vereinbarungen einräumen. Die Voraussetzungen für Tariföffnungen in der Metall- und Elektroindustrie wurden zum ersten Mal in größerem Rahmen im ,Pforzheimer Abkommen' aus dem Jahr 2004 vereinbart (v...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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