Betriebsspezifische Formen Der Mitarbeitervertretung - Welche Betriebe, Welche Personalpolitischen Wirkungen?**
Industrielle Beziehungen › Band 16 Nr. 2, April 2009
Angeknüpft als:
Industrielle Beziehungen › Band 16 Nr. 2, April 2009
Angeknüpft als:Zusammenfassung
This paper deals with institutionalized forms of employee participation not covered by the Works Constitution Act (Betriebsverfassungsgesetz). Using data of the IAB establishment panel we describe the coverage and quantitative development of such alternative means of representation. Following these facilities at the individual establishment level we find that they are considerably less stable than works councils. In multivariate analysis we identify those establishment characteristics that trigger the implementation of firm specific forms of participation. Such establishments set a high value on human resources and stable employment. Using matched-pairs -analysis we finally examine the effects of the formation of these facilities on the establishments' personnel policy. All in all there are barely any differences between the development of those establishments and their counterparts (statistical twins). The findings support the view that firm specific forms of employee representation are a form of modern personnel policy rather than a functional equivalent to works councils. [PUB ABSTRACT]
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Auszug
Betriebsspezifische Formen Der Mitarbeitervertretung - Welche Betriebe, Welche Personalpolitischen Wirkungen?**
1. Einleitung
Das bundesdeutsche System industrieller Beziehungen ist seit geraumer Zeit starken Veränderungen unterworfen. Die wesentlichen Elemente dieses andauernden Prozesses sind hinlänglich bekannt und sollen nur kurz ins Gedächtnis gerufen werden. Das ist zum einen der anhaltende Rückgang im Deckungsgrad von Flächentarifverträgen. Vor allem in Westdeutschland scheint hier die Talsohle auch noch nicht erreicht (vgl. Ellguth/ Kohaut 2008a). Neben der formalen Geltung von Branchentarifverträgen hat zum anderen auch die Normsetzungskraft tariflicher Standards in den tarifgebundenen Betrieben abgenommen. Dies ist Resultat der mittlerweile weit verbreiteten Implementierung tariflicher Öffnungsklauseln sowie der Vereinbarung betrieblicher Bündnisse für Arbeit, die eine ,kontrollierte Dezentralisierung' ermöglichen (vgl. Bispinck 2004; Kohaut/ Schnabel 2007; Ellguth/Kohaut 2008b). Hinzu kommt, dass die Unterschreitung vereinbarter Tarifvorgaben vor allem in den neuen Bundesländern kaum noch als Ausnahme betrachtet werden kann (vgl. Artus et al. 2000; Artus 2001).Wie immer man den Umbau und damit auch die Zukunftsfähigkeit des Tarif systems beurteilen mag, unbestritten ist der in diesem Zuge stattfindende Bedeutungsgewinn des Betriebs als Aushandlungs ebene. Damit stehen nicht nur Fragen nach der Institution des Betriebsrats und dessen zunehmend wichtigeren Rolle im dualen System im Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses. Nicht zuletzt die Tatsache, dass weniger als die Hälfte der Beschäftigten der Privatwirtschaft (ab 5 Beschäftigte) auf einen Betriebsrat zurück greifen kann (vgl. Ellguth/Kohaut 2008a: 517), hat zu der in den letzten Jahren erfolgten Hinwendung der Industrial-Relations -Forschung zu Fragen der Interessenregulierung in Betrieben ohne Betriebsrat geführt.Zunächst entstanden qualitative Arbeiten, die sich der Rekonstruktion von Partizipationsstrukturen und Interessenhandeln vornehmlich in den Betrieben der New Economy widmen (z.B. Boes/Baukrowitz 2002; Stadler et al. 2004; Abel et al. 2005 und verschiedene Beiträge in Artus et al. 2006). Mittlerweile gibt es aber auch quantitative Analysen, bei denen ,andere' Formen der Mitarbeitervertretung im Mittelpunkt stehen, seitdem die entsprechenden Informationen in repräsentativen Datensätzen vorliegen.Damit sind wir beim Gegenstand der folgenden Untersuchung, den Vertretungs Institutionen jenseits des Betriebsverfassungsgesetzes. Gemeint sind all die Gremien der Mitarbeitervertretung, die neben oder auch parallel zu einem Betriebsrat existieren. Da es sich um betriebliche Einrichtungen ohne explizite rechtliche Grundlage handelt, gibt es für diese auch keine klare Definition. Die Rede ist von Belegschafts Sprechern, Vertrauensleuten, ,runden Tischen', Altestenräten, Mitarbeiterausschüssen u.a.Informationen zu diesen Einrichtungen, wenn auch jeweils unter einer eigenen Bezeichnung, liefern die folge...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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