Kontrollierte Dezentralisierung? Abweichende Tarifvereinbarungen in Der Metall- Und Elektroindustrie**
Industrielle Beziehungen › Band 16 Nr. 3, Juli 2009
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Kontrollierte Dezentralisierung? Abweichende Tarifvereinbarungen in Der Metall- Und Elektroindustrie**
1. Einleitung
Die Krise des Flächentarifvertrages, seines Zeichens institutioneller Kern des deutschen Tarif systems, ist inzwischen gut belegt. Sie beruht vor allem auf zwei Entwicklungen: dem Rückgang des Geltungsbereichs der Flächentarifverträge und dem Verlust an Verbindlichkeit der Tarifnormen. Der Rückgang des Geltungsbereichs ist das Ergebnis einer abnehmenden Tarifbindung. Unternehmen treten vermehrt aus den Arbeitgeberverbänden aus oder gehen nach ihrer Gründung keine Mitgliedschaft in den (tarifgebundenen) Arbeitgeberverbänden ein (Müller-Jentsch 2007). Weil nur Mitgliedsunternehmen der Arbeitgeberverbände zur Übernahme der in den Flächentarifverträgen festgelegten kollektiven Arbeits standards verpflichtet sind, führt der sinkende Organisationsgrad der Arbeitgeberverbände durch Tarif flucht und Tarifabstinenz zwangsläufig zu einem Rückgang der Flächentarifbindung und einer Ausweitung tariffreier Zonen (Kohaut/ Schnabel 2006; Haipeter/ Schilling 2006).Zugleich verliert der Flächentarifvertrag an Verbindlichkeit, weil seine Arbeitsstandards auch in flächentarifvertraglich gebundenen Unternehmen zunehmend in Frage gestellt werden. Bei der "wilden" Dezentralisierung (Bispinck/ Schulten 1998) werden von den Betriebsparteien Unterschreitungen der Tarifvertragsnormen ohne Wissen oder zumindest ohne offizielle Billigung der Tarifvertragsparteien vereinbart. Dies geschieht nicht zuletzt im Rahmen von betrieblichen Bündnissen zur Beschäftigungssicherung, in denen die Betriebsräte tarifwidrige Konzessionen für den temporären Erhalt der Beschäftigung machen (Massa-Wirth 2007); es kann sich dabei aber auch um ein reines Concession Bargaining ohne Gegenleistungen der Unternehmen handeln. In diesen Fällen beugen sich die Betriebsräte dem Druck ihrer Unternehmensleitungen auf Tarif unterschreitungen, werden dazu aber möglicherweise auch von den Beschäftigten gedrängt.Zu diesen beiden Phänomenen, dem Rückgang der Tarifbindung und der wilden Dezentralisierung, ist in den letzten Jahren in mehreren Branchen mit der Tarif ab weichung eine dritte Entwicklung hinzugekommen, die den Flächentarifvertrag zu gefährden scheint. Die Tarif abweichung meint eine betriebsbezogene und von den Tarifparteien legitimierte Unterschreitung der Flächentarifvertragsnormen. Die Legitimierung der Tarif unterschreitung durch die Tarif parteien erfolgt durch flächentarifvertragliche Bestimmungen, in denen die Möglichkeit betriebsbezogener Tarifunterschreitungen eingeräumt wird. Diese können in den Tarifverträgen als Härtefallklauseln, Sanierungsregelungen oder Öffnungsklauseln oder Ähnliches bezeichnet sein. Dabei lassen sich die entsprechenden Regelungen danach unterscheiden, ob Tarifunterschreitungen von den Betriebsparteien alleine ausgehandelt und abgeschlossen werden, der Abschluss einer Tarif abweichung im Nachhinein von den Tarifparteien genehmigt werden muss oder die Tarif parteien selber aktiv an der Aushandlung einer Tarif ab weichung beteiligt sind. In den beiden ersten Fällen hat die Tarif abweichung typischerweise die Form einer Betriebs Vereinbarung, im l...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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