Die Aufsichtsratslücke Im Dienstleistungssektor. Ausmaß Und Bestimmungsgründe**
Industrielle Beziehungen › Band 16 Nr. 4, Oktober 2009
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Industrielle Beziehungen › Band 16 Nr. 4, Oktober 2009
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Die Aufsichtsratslücke Im Dienstleistungssektor. Ausmaß Und Bestimmungsgründe**
1. Motivation
In Deutschland haben die Arbeitnehmer nicht nur Gelegenheit an der betrieblichen, sondern auch an der unternehmerischen Entscheidungsfindung zu partizipieren. Letztere ist abhängig von der Firmengröße gesetzlich vorgeschrieben und findet im Aufsichtsrat statt. Verschiedene Stuthen haben sich mit den ökonomischen Auswirkungen unternehmerischer Mitbestimmung beschäftigt. Zwar liegen bis heute keine eindeutigen Ergebnisse vor, dennoch sind sich alle Stuthen in einem Punkt einig: Die Existenz des Aufsichtsrats als Organ zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen wird vorausgesetzt.1Die vorliegende Arbeit stellt diese Selbstverständlichkeit in Frage. Überprüft wird, ob sich die dazu verpflichteten Unternehmen an das Gesetz halten und einen Aufsichtsrat bestellen. Gleichzeitig wird analysiert, ob bei Bestehen eines Aufsichtsrats dieser den Vorschriften entsprechend mitbestimmt ist. Damit trägt das vorliegende Papier zum vergleichsweise jungen Gebiet der Rechtstatsachenforschung bei. Im Bereich der Industriellen Beziehungen untersuchen Mohrenweiser und Backes-Gellner (2009), inwiefern die im BetrVG vorgesehene Freistellung von Betriebsräten in der Praxis umgesetzt wird. Dabei kommen sie zu dem Ergebnis, dass die Regelungen des BetrVG in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß eingehalten werden. Auch Troch (2009) weist auf eine bestehende de-facto zu de-jure Lücke hin: In einer Untersuchung der Verbreitung von Aufsichtsräten im westdeutschen Industriesektor stellt er fest, dass 39 Prozent der betrachteten Unternehmen entgegen dem Gesetz keinen Aufsichtsrat bilden. Damit wird die in dem Organ vorgeschriebene Mitbestimmung der Arbeitnehmer verhindert. Weitere Untersuchungen liegen für den Bereich der Industriellen Beziehungen nicht vor.Die vorliegende Untersuchung verfolgt zwei Ziele: Erstens wird in einer deskriptiven Analyse die Verbreitung von Aufsichtsräten untersucht. Dabei wird auch geklärt...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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