Die Einbindung von Mittel- Und Osteuropäischen Standorten in Die Arbeit von Europäischen Betriebsräten - Interessensausgleich Zwischen Ebr-Mitgliedern Am Beispiel General Motors**/Involvement of East-European Members in the Work of European Works Councils - the Balance of Interests Between Ewc-Members in the Case of General Motors

Industrielle BeziehungenBand 17 Nr. 2, April 2010

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Die Einbindung von Mittel- Und Osteuropäischen Standorten in Die Arbeit von Europäischen Betriebsräten - Interessensausgleich Zwischen Ebr-Mitgliedern Am Beispiel General Motors**/Involvement of East-European Members in the Work of European Works Councils - the Balance of Interests Between Ewc-Members in the Case of General Motors

1. Einleitung

International agierende Unternehmen nutzen die Globalisierung der Wirtschaft, um möglichst kostengünstig ihre Produkte herzustellen und gleichzeitig neue Märkte zu erschließen. Dies zeigt sich nicht nur in der Produktionsverlagerung von Vorprodukten in Entwicklungsländer, sondern auch im gesamteuropäischen Kontext, in der Verlagerungen von West nach Ost eine zunehmend bedeutende Rolle spielen. Die Automobilindustrie gilt als Vorreiter der Produktionsverlagerung innerhalb Europas sowohl aus Gründen der Markterschließung als auch aus Effizienzgründen (Pries/ Dehnen 2009). Durch die Etablierung von Europäischen Betriebsräten (EBRs) sollte ein Instrument geschaffen werden, Beschäftigte aller europäischen Standorte in der Europäischen Union (EU) gleichermaßen über Unternehmensentscheidungen wie Restrukturierungsmaßnahmen oder Produktionsverlagerungen zu informieren und zu konsultieren. EBRs kommt somit die Aufgabe zu, Standorte aus verschiedenen nationalen Kontexten mit unterschiedlichen Formen und Inhalten der Arbeitoehmervertretung gleichermaßen zu vertreten. Dieser Beitrag wird sich mit der Frage beschäftigen, wie EBRs diese Aufgabe bei Produktionsverlagerungen wahrnehmen können.

Unternehmen bewerten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihrer Standorte unterschiedlich - mit weitreichenden Auswirkungen auf Unternehmensentscheidungen wie Produktionszusagen, -Verlagerungen und Standortschließungen. Dies betrifft besonders die neuen EU-Mitgliedsstaaten in Mittel- und Osteuropa (MOE-Staaten). Aus Sicht vieler multinationaler Unternehmen haben diese Länder Vorteile gegenüber anderen Standorten in Europa (siehe für die Automobilindustrie z. B. Kinkel/Zanker 2007b; Pavlinek et al. 2009). Im Vergleich zu westeuropäischen Ländern haben MOE Staaten niedrigere Löhne und Gehälter sowie geringere Unternehmenssteuern. Sie kommen auch verstärkt in den Genuss von EU-Subventionszahlungen z. B. über den Europäischen Sozialfond zur Förderung benachteiligter Regionen. Für die Automobilindustrie wird damit die ohnehin schon existierende Standortkonkurrenz, die auf den Aufbau von Überkapazitäten in den vergangenen Jahren zurückzufuhren ist, noch einmal erheblich verstärkt. Ein Beispiel dafür ist General Motors, das trotz bestehender Überkapazitäten neue Standorte in den MOE-Staaten aufgebaut hat Das Unternehmen nutzt die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Standorte innerhalb Europas, um diese in Wettbewerb zueinander zu setzen und darüber Zugeständnisse bei Löhnen, Arbeitszeitflexibilisierung und Outsourcing zu erreichen. Ein EBR kann in dieser Wettbewerb s situation die Rolle eines Interessenmediators wahrnehmen. Er kann damit der Standortkonkurrenz entgegen wirken, der sonst oftmals mit Standortsicherungsvereinbarungen von nationalen Gewerkschaften und Standortvertretern begegnet wird (vgl. Zagelmeyer 2001). Voraussetzung dafür ist, dass der ...

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