'Kollegiale Arbeitnehmerüberlassung' - Chancen Und Probleme Des Zwischenbetrieblichen Personaltransfers Auf Basis von Tarifverträgen**
Industrielle Beziehungen › Band 16 Nr. 3, Juli 2009
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'Kollegiale Arbeitnehmerüberlassung' - Chancen Und Probleme Des Zwischenbetrieblichen Personaltransfers Auf Basis von Tarifverträgen**
1. Einleitung und Problemstellung
Lange Zeit verzeichnete die Zeitarbeitsbranche ein erhebliches Wachstum. Angesichts unsicherer Marktbedingungen stehen viele Unternehmen vor der Aufgabe, ihre Produktionskapazitäten an wechselnde Auftragslagen anpassen zu müssen. Flexibilisierungsmöglichkeiten werden oftmals beim Personaleinsatz gesucht. Dabei stehen Unternehmen prinzipiell verschiedene Optionen der Anpassung des Arbeitskräfteeinsatzes zur Verfügung: Interne Maßnahmen zur Flexibilisierung - wie beispielsweise Arbeitszeitkonten, zeitlich befristete Kurzarbeit oder Umsetzungen von Personal in andere Betriebsteile - werden hauptsächlich in Großbetrieben angewendet (Hohendanner/Bellmann 2006; Klein-Schneider 2003). Um externe Flexibilisierung zu schaffen, greifen Unternehmen zunehmend auf gewerbliche Leih- oder Zeitarbeit1 zurück (Alewell 2006; Promberger 2006a; Promberger 2006b; Seifert/Brehmer 2008). 2 Dabei reduzieren sie das eigene Personal, das durch langfristige Verträge gebunden ist, auf eine "kleine, breit qualifizierte und flexibel einsetzbare Stammbelegschaft" (Nienhüser/Baumhus 2002: 61); Flexibilität wird über den Einsatz von Fremdpersonal3 erzielt, welches von einem Personalleasing-Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum ausgeliehen wird. Dabei verleiht ein Personalleasing-Unternehmen, dessen Geschäfts zweck die Arbeitnehmerüberlassung darstellt, bei ihm regulär - d.h. auf Basis eines Arbeitsvertrages mit den üblichen Steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten - angestellte Arbeitskräfte an andere Firmen auf Basis eines Überlassungsvertrages. Zwischen den ausleihenden Firmen und den Leiharbeitskräften existiert jedoch keinerlei Vertragsgrundlage. Das ausleihende Unternehmen besitzt für die Dauer der Verleihung das Weisungsrecht zum Einsatz der Arbeitskraft. Die Entlohnung erfolgt durch das verleihende Unternehmen, welches auf Basis der von den Leiharbeitern geleisteten Arbeitszeit entsprechende Zahlungen des ausleihenden Unternehmens erhält. Das Personalleasing-Unternehmen bedarf zur Ausübung der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung einer gebührenpflichtigen Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit. Dementsprechend enthält das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) weitreichende Vorschriften, die den Schutz der Leiharb eitnehmerinnen und arbeitnehmer4 gewährleisten sollen (s. auch Nienhüser/Baumhus 2002). Da die Flexibilisierungspotenziale gewerblicher Leiharbeit auf die Kompensation eines erhöhten Personalbedarfs beschr...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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