Kollektive Interessenregulierung in Der 'Betriebsratsfreien Zone'. Typische Formen 'Anderer Vertretungsorgane'**

Industrielle BeziehungenBand 16 Nr. 2, April 2009

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Zusammenfassung


In many private German companies, collective interest representation at plant-level is carried out through so-called 'alternative representation bodies'. This form of employee representation outside the legal system of Works Councils has been attracting attention in industrial relations research in recent years. Some empirical studies have focused on patterns of interest regulation in sectors of qualified labour and the 'New Economy'; other research has used survey methods to analyse the distribution, contextual factors, and internal structures of alternative representation bodies. Until now, the diversity of form and function of these bodies has not been sufficiently recognised. In this respect, they are unlike works councils which are founded and act according to the Works Constitution Act (Betriebsverfassungsgesetz) - an exclusive model of interest representation. This article analyses different types of alternative representation bodies. [PUB ABSTRACT]

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Auszug


Kollektive Interessenregulierung in Der 'Betriebsratsfreien Zone'. Typische Formen 'Anderer Vertretungsorgane'**

1. Einleitung

In den letzten Jahren hat die Forschung zur betrieblichen Interessenregulierung ein bis dato wenig beachtetes Feld entdeckt. Während sich in der Vergangenheit die meisten Stuthen auf die Interessenvertretung durch Betriebsräte konzentrierten, werden jüngst vermehrt Betriebe ohne einen Betriebsrat thematisiert (s. z.B. Artus et al. 2006; Hauser-Ditz et al. 2008). Die Frage, wie Aushandlungsprozesse zwischen den Betriebsparteien ablaufen, wenn kein Betriebsrat als Kollektivorgan der Belegschaft vorhanden ist, besitzt aus mehreren Gründen Brisanz und Aktualität: Einschlägigen Erhebungen zur Verbreitung von Betriebsräten zufolge besitzt nur jeder zehnte betriebsratsfähige Betrieb in Deutschland tatsächlich einen Betriebsrat; weniger als die Hälfte (46%) der westdeutschen Beschäftigten und sogar nur 39 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten wurden im Jahr 2007 von einem Betriebsrat vertreten (Ellguth/Kohaut 2008; Hauser-Ditz et al. 2006a, 2008). Gleichzeitig kommt der betrieblichen Verhandlungsebene als Folge von ?/erbetrieblichungstendenzen (Abnahme der Tarifbindung, Verlagerung von Regelungsgegenständen auf die Betriebsparteien durch tarifliche Of fnungsklauseln) eine wachsende Bedeutung für die Regulierung von Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu. In diesem Kontext steigt auch tendenziell die Bedeutung von Betriebsräten für die Aushandlung von Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen bzw. für die betriebliche Konkretisierung tarifvertraglicher Normen. Obwohl eine solche betriebliche Umsetzung und Anpassung von Tarif norm en nur durch einen Betriebsrat verhandelt werden kann, stellt sich auch oder sogar gerade für die Betriebe ohne Betriebsrat die Frage, wie entsprechende Normsetzungsprozesse dort organisiert sind.

Betriebe ohne Betriebsrat lassen sich formaljuristisch (im Sinne d...

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