Unternehmensmitbestimmung Unter Beschuss. Die Mitbestimmungsdebatte Im Licht Der Sozialwissenschaftlichen Forschung**

Industrielle BeziehungenBand 11 Nr. 4, Oktober 2004

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Zusammenfassung


By summarizing and further developing the state of empirical research on supervisory board codetermination, this article contributes to the recent debate over the future of codetermination. Company level Codetermination is widespread among EU countries. Neither company comparisons nor country data confirm that codetermination decreases profitability or share prices. The paper shows that changes on the capital side of supervisory boards lead to decreasing supervision over companies. Furthermore, it is argued that the demand for a reduction of codetermination is not consistent with cooperative modernization and organized decentralization. The article concludes that the critics are clearly not supported by the findings of empirical codetermination research.

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Auszug


Unternehmensmitbestimmung Unter Beschuss. Die Mitbestimmungsdebatte Im Licht Der Sozialwissenschaftlichen Forschung**

1. Die neue Mitbestimmungsdebatte

Seit den späten neunziger Jahren, angestoßen durch Veränderungen in Unternehmensregulierung, Unternehmensführung und Kontrollpraxis, werden Fragen der Unternehmenskontrolle in Deutschland kontrovers und unter großem öffentlichem Interesse diskutiert. Etwa seit Ende 2002 hat diese Debatte auch die Mitbestimmung erfasst. Die Mitbestimmungsdebatte zielt in besonderem Maß auf den mitbestimmten Aufsichtsrat, umfasst in der Regel aber die Gesamtheit der Arbeitnehmerbeteiligung und damit auch die betriebliche Mitbestimmung. In der Tat ist in der Mitbestimmungsforschung die Verzahnung beider Mitbestimmungstypen aufgezeigt worden (Kirsch et al. 1984: 159-174). Die Mitbestimmungskommission bezeichnete die Unternehmensmitbestimmung als "verlängerten Arm" der betrieblichen Mitbestimmung (Kommission Mitbestimmung 1998: 30), die Rechte und Pflichten bei der Kontrolle der Vorstände und Geschäftsleitungen ebenso umfasst wie die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten im Interesse der Beschäftigten. Die Reformvorschläge der Mitbestimmungskritiker betreffen vor allem Einschränkungen der Aufsichtsratsmitbestimmung. Diese reichen von der Forderung nach Rückzug der Arbeitnehmervertreter aus den Personalausschüssen über die Ersetzung der Gewerkschaftsvertreter durch interne Arbeitnehmervertreter oder eine Verldeinerung der Arbeitnehmerbänke bis hin zur Entfernung der Arbeitnehmer aus den Aufsichtsräten und der Verlagerung der Beteiligung der Beschäftigten in einen nicht mit Kontrollrechten ausgestatteten "Konsultationsrat" (Berliner Netzwerk 2003; v. Werder 2003).1

Debatten über die Mitbestimmung sind nichts grundsätzlich Neues. Alle großen und kleinen Reformen der Mitbestimmung, das 1976er Mitbestimmungsgesetz ebenso wie die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 2001, waren von kontroversen Debatten begleitet. In den vergangenen Monaten ist erstmals eine solche Debatte entstanden, ohne dass eine Reform des Gesetzgebers in Sicht wäre. Und trafen in den früheren Debatten Forderungen nach Ausweitung der Mitbestimmungsrechte auf Verteidiger des Status Quo, plädieren Mitbestimmungskritiker heute für die Einschränkung der Mitbestimmung, während der Staus Quo von den Befürwortern entsprechender Beteiligungsrechte verteidigt wird. Indes haben sich, nach mehr als 25 Jahren der Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes von 1976, nicht nur die Zusammensetzung der Lager, sondern auch der Gegenstand der Debatte verändert. Schleichender institutioneller Wandel hat die Grundausrichtung der Mitbestimmung verändert, ihr neue Aufgaben zugewiesen und ihr Verhältnis zur tariflichen Ebene neu justiert.

Dieser Beitrag wendet sich aus Sicht der empirischen Mitbestimmungsforschung als Diskussionsbeitrag an die Teilnehmer der Mitbestimmungsdebatte. Ich werde zeigen, dass die Ergebnisse der interdisziplinären Mitbestimmungsforschung zur Versachlichung der Diskussion beitragen können. Der Arbeitnehmerbeteiligung haften Vorurteile an, die keine Entsprechung in der Mitbestimmungspraxis haben. Im Einzelnen werde ich darlegen, dass der mitbestimmte Aufsichtsrat kein deutscher Sonderweg ist (2.); ich werde diskutieren, warum sich Mitbestimmungsregeln nicht in der unregulierten Konkurrenz herausbilden (3.) und warum Unternehmensleitungen nach der Etablierung von Beteiligungsrechten andere Haltungen zur Mitbestimmungsfrage einnehmen als während der Aushandlung entsprechender Rechte (4.); ich werde die Literatur zu den wirtschaftlichen Wirkungen der Unternehmensmitbestimmung ausführlich diskutieren und die Behauptung, es existiere auf den internationalen Kapitalmärkten ein Mitbestimmungsdiscount, kritisieren (5.); schließlich werde ich die Mitbestimmungsdebatte in ihren übergeordneten Zusammenhang einordnen, indem ich auf den Wandel der kapitalseitigen Untern...

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