Zur Verbreitung Und Ausgestaltung Geringfügiger Beschäftigung Im Einzelhandel. Eine Explorative Studie Aus Der Perspektive von Management Und Beschäftigten**

Industrielle BeziehungenBand 15 Nr. 1, Januar 2008

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Mini-jobbers in the retail sector are facing highly precarious working conditions and widespread violation of worker rights. This is what was found in an exploratory study based on semi-structured interviews with managers and employees in 22 outlets of 18 different retail companies and two retail head-offices in Saxony (former East Germany). Even though German labour law requires all employees to be treated equally, the unemployment rate of around 15 percent in the region induces many mini-jobbers to accept wages almost half the collective bargaining rate. As a rule they don't get paid holidays and sickness absence, are called in to work and sent home at short notice, receive hardly any training and can be made redundant any time since many do not have a written work contract. Confronted with managers threatening with job cuts and shop closures, works councillors do not seem to insist on equal treatment.

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Auszug


Zur Verbreitung Und Ausgestaltung Geringfügiger Beschäftigung Im Einzelhandel. Eine Explorative Studie Aus Der Perspektive von Management Und Beschäftigten**

1. Einleitung

Angesichts des starken Wettbewerbes im deutschen Einzelhandel, der durch Konkurrenz um Marktanteile mit Hilfe einer aggressiven Preispolitik (Bittner et al. 2002) gekennzeichnet ist, kürzen viele Unternehmen ihre Personalkosten. Diese machen im Einzelhandel den größten Anteil an den Betriebskosten aus und betrugen im Jahr 2004/2005 bei SB-Geschäften und Supermärkten zwischen 18,2 und 14,4%, bei Discountern 6,7 % (EHI Retail Institut 2006/2007).

Im Zusammenhang mit den Kostensenkungsmaßnahmen, die zu Stellenabbau, Ausbau von Teilzeitbeschäftigung zum Abdecken von Spitzenzeiten und zur Vergabe einfacher Arbeitsaufgaben an unqualifizierte Kräfte führten (vgl. Glaubitz 2001, Langmann 2003, Warich 2006), kam es dem Einzelhandel sehr entgegen, dass die Bundesregierung das Zweite Gesetz für moderne Diensdeistungen am Arbeitsmarkt zur Ausweitung geringfügiger Beschäftigung (auch Minijobs genannt) mit Wirkung vom 1. April 2003 verabschiedete. Mit der Novellierung hob sie die Bruttoentgeltgrenze, bis zu der eine Teilzeitbeschäftigung für Arbeitnehmer sozialversicherungs- und steuerfrei ist, von monatlich 325 auf 400 Euro an und schaffte die Höchstgrenze von 15 Wochenarbeitsstunden ab (Bäcker 2006). Die Regierung beabsichtigte mit der Reform der Mini jobs Arbeitslosigkeit abzubauen, indem sie Arbeitgebern größere Anreize bot, Stellen im Niedriglohnsektor zu schaffen. Gleichzeitig sollten damit Arbeitslose eine Brücke in sozialversicherungspflichtige Jobs erhalten (Bundesregierung 2006).

Mit der höheren Verdienstgrenze wurde diese Beschäftigungsform nicht nur für Firmen, sondern auch für Arbeitnehmer attraktiver. Die Anreize für Arbeitgeber liegen in relativ günstigen Lohnnebenkosten für Steuern und Sozialversicherung in Höhe von gegenwärtig 30,1 % (von April 2003 bis Juni 2006 25 %, davor 22 %), die als Pauschalsatz unbürokratisch an die Minijob-Zentrale abgeführt werden, und damit auch im reduzierten Verwaltungsaufwand für diese Beschäftigtengruppe (Brandt 2006). Mit dem Wegfall einer Stundenhöchstgrenze wurde auch signalisiert, dass es akzeptabel sei, die Stundenlöhne im Vergleich zur vorherigen Regelung auf unter 6,67 Euro zu senken.

Die Zahl der Minijobs, zu der sowohl geringfügig entlohnte Arbeitskräfte gerechnet werden, die kontinuierlich wenige Stunden arbeiten und bis maximal 400 Euro pro Monat verdienen, als auch Saisonkräfte, die längstens zwei Monate oder 50 Tage im Jahr angestellt sind, hat sich im Einzelhandel mit der Reform sprunghaft von 642.938 im März 2003 um 29,9 % auf 835.061 im Juni 2003 erhöht (Warich 2004). Inzwischen ist fast jeder dritte Beschäftigte im Einzelhandel ein Minijobber. Unter den 1.293.000 Teilzeitbeschäftigten im Einzelhandel im Jahre 2005 machten Minijobber mit rund 55 % die Mehrheit aus (Warich 2006).

Minijobs bieten zwar für Arbeitgeber Kostenvorteile. Ihre weite Verbreitung im Einzelhandel ist dennoch erklärungsbedürftig, wenn man in Betracht zieht, dass Arbeitgeber zur Zeit bei Normalarbeitsverhältnissen Lohnnebenkosten zu tragen haben, die mit einer Höhe von 22,55 % geringer sind als bei geringfügig Beschäftigten (Brandt 2006). Außerdem ist eine hohe Abwanderungsrate mit entsprechenden Einarbeitungskosten zu verschmerzen. Kaiina und Voss-Dahm (2005) berichten, dass die Fluktuationsrate im Einzelhandel 67,5 % bei Minijobs beträgt, im Vergleich zu 35,2 % bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (alte Bundesländer).

Für geringfügig Beschäftigte gelten dieselben arbeitsrechtlichen Bedingungen wie für Arbeitnehmer in einem Teil...

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