Aufenthaltsverordnung

Coming into Force16 Octubre 2023
CitationAufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 30. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 233) geändert worden ist
Issue Date25 Noviembre 2004
Record NumberBJNR294510004
Abbreviated LabelAufenthV
Official Gazette PublicationBGBl I 2004, 2945

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.1.2005 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 25.11.2004 I 2945 von der Bundesregierung und dem Bundesministerium des Innern mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 dieser V am 1.1.2005 in Kraft getreten.

Inhaltsübersicht

...
Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2
Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
Abschnitt 1
Passpflicht für Ausländer
§ 2 Erfüllung der Passpflicht durch Eintragung in den Pass eines gesetzlichen Vertreters
§ 3 Zulassung nichtdeutscher amtlicher Ausweise als Passersatz
§ 4 Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer
§ 5 Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer
§ 6 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland
§ 7 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland
§ 8 Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer
§ 9 Räumlicher Geltungsbereich des Reiseausweises für Ausländer
§ 10 Sonstige Beschränkungen im Reiseausweis für Ausländer
§ 11 Verfahren der Ausstellung oder Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland
§ 12 Grenzgängerkarte
§ 13 Notreiseausweis
§ 14 Befreiung von der Passpflicht in Rettungsfällen

Abschnitt 2
Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 15 Gemeinschaftsrechtliche Regelung der Kurzaufenthalte
§ 16 Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen
§ 17 Nichtbestehen der Befreiung bei Erwerbstätigkeit während eines Kurzaufenthalts
§ 17a Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte

Unterabschnitt 2
Befreiungen für Inhaber bestimmter Ausweise
§ 18 Befreiung für Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge und Staatenlose
§ 19 Befreiung für Inhaber dienstlicher Pässe
§ 20 Befreiung für Inhaber von Ausweisen der Europäischen Union und zwischenstaatlicher Organisationen und der Vatikanstadt
§ 21 Befreiung für Inhaber von Grenzgängerkarten
§ 22 Befreiung für Schüler auf Sammellisten

Unterabschnitt 3
Befreiungen im grenzüberschreitenden Beförderungswesen
§ 23 Befreiung für ziviles Flugpersonal
§ 24 Befreiung für Seeleute
§ 25 Befreiung in der internationalen zivilen Binnenschifffahrt
§ 26 Transit ohne Einreise; Flughafentransitvisum

Unterabschnitt 4
Sonstige Befreiungen
§ 27 Befreiung für Personen bei Vertretungen ausländischer Staaten
§ 28 Befreiung für freizügigkeitsberechtigte Schweizer
§ 29 Befreiung in Rettungsfällen
§ 30 Befreiung für die Durchreise und Durchbeförderung

Abschnitt 3
Visumverfahren
§ 30a Bestimmung der zuständigen Stelle bei der Beteiligung im Visumverfahren und bei der Unterrichtung über die Erteilung von Visa
§ 31 Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung
§ 31a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
§ 32 Zustimmung der obersten Landesbehörde
§ 33 Zustimmungsfreiheit bei Spätaussiedlern
§ 34 Zustimmungsfreiheit bei Wissenschaftlern und Studenten
§ 35 Zustimmungsfreiheit bei bestimmten Arbeitsaufenthalten und Praktika
§ 36 Zustimmungsfreiheit bei dienstlichen Aufenthalten von Mitgliedern ausländischer Streitkräfte
§ 37 Zustimmungsfreiheit in sonstigen Fällen
§ 38 Ersatzzuständigkeit der Ausländerbehörde

Abschnitt 3a
Anerkennung von Forschungseinrichtungen und Abschluss von Aufnahmevereinbarungen
§ 38a Voraussetzungen für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen
§ 38b Aufhebung der Anerkennung
§ 38c Mitteilungspflichten von Forschungseinrichtungen gegenüber den Ausländerbehörden
§ 38d Beirat für Forschungsmigration
§ 38e Veröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
§ 38f Inhalt und Voraussetzungen der Unterzeichnung der Aufnahmevereinbarung oder eines entsprechenden Vertrages

Abschnitt 4
Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet
§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
§ 40 Verlängerung eines visumfreien Kurzaufenthalts
§ 41 Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten

Abschnitt 5
Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
§ 42 Antragstellung auf Verlegung des Wohnsitzes
§ 43 Verfahren bei Zustimmung des anderen Mitgliedstaates zur Wohnsitzverlegung

Kapitel 3
Gebühren
§ 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis
§ 44a Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
§ 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte
§ 45a (weggefallen)
§ 45b Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen
§ 45c Gebühr bei Neuausstellung
§ 46 Gebühren für das Visum
§ 47 Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen
§ 48 Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen
§ 49 Bearbeitungsgebühren
§ 50 Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger
§ 51 Widerspruchsgebühr
§ 52 Befreiungen und Ermäßigungen
§ 52a Befreiung und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung
§ 53 Befreiung und Ermäßigung aus Billigkeitsgründen
§ 54 Zwischenstaatliche Vereinbarungen

Kapitel 4
Ordnungsrechtliche Vorschriften
§ 55 Ausweisersatz
§ 56 Ausweisrechtliche Pflichten
§ 57 Vorlagepflicht beim Vorhandensein mehrerer Ausweisdokumente
§ 57a Pflichten der Inhaber von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes

Kapitel 5
Verfahrensvorschriften

Abschnitt 1
Muster für Aufenthaltstitel, Pass- und Ausweisersatz und sonstige Dokumente
§ 58 Vordruckmuster
§ 59 Muster der Aufenthaltstitel
§ 59a Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes
§ 60 Lichtbild
§ 61 Sicherheitsstandard, Ausstellungstechnik

Abschnitt 2
Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz

Unterabschnitt 1
Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
§ 61a Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 61b Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung
§ 61c Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller
§ 61d Nachweis der Erfüllung der Anforderungen
§ 61e Qualitätsstatistik
§ 61f Automatischer Abruf aus Dateisystemen und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
§ 61g

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