Befreiender Konzernabschluss Zum Geschäftsjahr Vom 01.04.2020 Bis Zum 31.03.2021 - Nippon Express (Europe) GmbHDüsseldorf

Published date15 Septiembre 2023
SectionRechnungslegung / Finanzberichte
IssuerNippon Express (Europe) GmbHDüsseldorf
Nippon Express (Europe) GmbH
Düsseldorf
Befreiender Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021
Nippon Express Co., Ltd.,
Tokio/Japan
Bestätigungsvermerk

Geschäftsführung

Nippon Express Co., Ltd.

Bestätigungsvermerk

Wir haben den Konzernabschluss der Nippon Express Co., Ltd. und ihrer konsolidierten Tochterfirmen bestehend aus der Konzernbilanz zum Stichtag 31. März 2021, der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung, dem konsolidierten Gesamtgewinn, den Veränderungen des Eigenkapitalbestands und der konsolidierten Kapitalflussrechnung (alle in Yen) für das zu diesem Zeitpunkt endende Geschäftsjahr sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungsgrundsätze sowie weiterführende Erläuterungen geprüft.

Nach unserer Beurteilung stellen die uns vorgelegten Nachweise eine ausreichende Grundlage für die Erteilung des Bestätigungsvermerks dar. Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss der Nippon Express Co., Ltd. und dessen konsolidierten Tochterfirmen zum 31. März 2021, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und der Kapitalfluss für das zu diesem Zeitpunkt endende Geschäftsjahr nach unserer Beurteilung in allen wesentlichen Punkten den allgemein in Japan anerkannten Grundsätzen ordnungsgemäßer Rechnungslegung.

Grundlage des Bestätigungsvermerks

Unsere Prüfung erfolgte auf Grundlage der in Japan allgemein anerkannten Grundsätze ordnungsgemäßer Rechnungslegung. Einzelheiten zu den für uns nach diesen Vorschriften Verantwortungsbereichen finden sich im Abschnitt Verantwortung der Abschlussprüfer. Gemäß der in Japan für die Prüfung des Konzernabschlusses maßgeblichen ethischen Maßstäbe bestehen keine Beziehungen zum Konzern. Außerdem sind wir sämtlichen sonstigen darin enthaltenen Verpflichtungen nachgekommen. Wir sind der Ansicht, dass die erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und sachgerechte Grundlage für unseren Bestätigungsvermerk darstellen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Bei besonders wichtigen Prüfungssachverhalten handelt es sich um Sachverhalte, die nach unserer fachlichen Meinung von größter Bedeutung bei der Prüfung des Konzernabschlusses der gegenwärtigen Periode sind. Diese Sachverhalte wurden im Rahmen der Prüfung des Konzernabschlusses sowie des Prüfungsvermerks angesprochen. Hinsichtlich dieser Sachverhalte erfolgt kein gesonderter Prüfungsvermerk.

Überlegungen zum Wertverlust bei langfristigen Vermögenswerten im Bereich Sicherheitstransporte
Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt Antwort des Prüfers
Aufgrund der geringeren Rentabilität bei Sicherheitstransporten infolge des abnehmenden Umschlagsvolumens wegen schlechterer Betriebsergebnisse regionaler Banken als Hauptkunden dieses Geschäftsbereichs und der Tatsache, dass infolge des Preiswettbewerbs in der Industrie die Stückzahlen nicht erhöht werden konnten (siehe konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung nebst Anmerkungen), verbuchte der Konzern einen Wertverlust in Höhe von 10.773 Mio. Yen für das am 31. März 2021 endende Geschäftsjahr. Der Konzern entscheidet darüber, ob der im Geschäftsbereich Sicherheitstransporte, bei dem es sich um eine Anlagengruppe handelt, bei der es Indikatoren für einen Wertverlust geben soll, verbucht und bewertet werden soll und bewertet den erzielbaren Betrag bei dieser Anlagengruppe zum höheren des Nettoveräußerungswerts oder des Nutzungswerts. Zukünftige Kapitalflüsse und Nutzungswerte, die dazu verwendet werden, um festzustellen, ob ein Wertverlust verbucht werden soll, sind Schätzungen, die auf von der Geschäftsleitung genehmigten Geschäftsplänen beruhen. Geschäftspläne beinhalten Annahmen zur Auslastung durch Aufträge von Bestandskunden, erwarteten Neukunden und zum Wachstum des Marktes. Außerdem wird der Nettoveräußerungswert hauptsächlich anhand des Schätzwertes auf Grundlage der Vorschriften zur Grundstücksbewertung festgestellt, wobei die Ermittlung des Schätzwertes ein gutes Urteilsvermögen hinsichtlich der ausgewählten Bewertungsmethode und der Gegenstände bei Bewertungsmethoden wie z.B. das Vergleichswertverfahren und der Entwicklungsansatz erfordert. Angesichts dessen ist die Bestimmung des erzielbaren Betrags mit einem Unsicherheitsfaktor hinsichtlich der wesentlichen Annahmen sowie der subjektiven Beurteilung durch die Geschäftsleitung behaftet, was bedeutet, dass Fachwissen und Urteilsvermögen erforderlich sind, was uns dazu veranlasst hat, dies als einen besonders wichtigen Prüfungssach- verhalt zu sehen. Beim Wertverlust langfristiger Vermögenswerte haben wir im Geschäftsbereich Sicherheitstransporte hauptsächlich die nachstehend genannten Verfahren angewandt:
• Bei der Berücksichtigung der Grundstücksbewertung, die als Grundlage für den Nettoveräußerungswert dient, haben wir Fachleute aus dem Netzwerk von EY hinzugezogen.
• Wir haben berücksichtigt, ob der Nutzungswert mit dem von der Geschäftsleitung genehmigten Geschäftsplan übereinstimmt.
• Hinsichtlich des Geschäftsplans wurden Gespräche mit der Geschäftsleitung geführt und es wurden Trends auf Grundlager historischer Daten aus früheren Geschäftsjahren analysiert.
• Wir haben die Budgets vergangener Jahre mit den tatsächlichen Zahlen verglichen, um die Wirksamkeit des Schätzungsprozesses der Geschäftsleitung bewerten zu können.
Überlegungen, ob NITTSU Lease & Finance Co., Ltd. als konsolidierte Tochtergesellschaft oder als verbundenes Unternehmen gilt
Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt Antwort des Prüfers
Wie im Punkt Unternehmenszusammenschlüsse des Berichts für das am 31. März 2021 endende Geschäftsjahr dargelegt, hat die Gesellschaft das Leasinggeschäft der 100 prozentigen Tochterfirma Nittsu Shoji., Ltd. (nachstehend als „Nittsu Shoji“ bezeichnet) ausgegliedert und auf NITTSU Lease & Finance., Ltd. (nachstehend als „NITTSU L&F“ bezeichnet), einer Vorlaufgesellschaft, die im Zusammenhang mit der Ausgliederung gegründet wurde, durch Abspaltung am 31. März 2021 übertragen. Nittsu Shoji hat die Anteile von NITTSU L&F, die es als Gegenleistung erworben hat, mittels Sachdividende am gleichen Datum an den Konzern gegeben, der dann wiederum am gleichen Datum 39.200 Stammaktien von NITTSU L&F (49% der Stimmrechte) auf die Tokyo Century Corporation sowie 1600 Vorzugsaktien der Klasse A (2% der Stimmrechte) auf Sompo Japan Insurance Inc. übertragen hat. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei NITTSU L&F um eine Tochtergesellschaft handelt, bei der die Gesellschaft die Equity-Methode anwendet. Infolge der Abspaltung wurden Aktiva im Umfang von 209,3 Mrd. Yen und Passiva in Höhe von 177,2 Mrd. Yen auf NITTSU L&F übertragen. Die Festlegung, ob nach der Abspaltung NITTSU L&F als konsolidierte Tochtergesellschaft oder als verbundenes Unternehmen gilt, hat große Auswirkungen auf die Entscheidung, ob die genannten Aktiva und Passiva im Zusammenhang mit dem Leasinggeschäft in der Gesellschaftbilanz enthalten sein sollen; die sich aus diesem Sachverhalt ergebenden Schlussfolgerungen hätten bedeutende Auswirkungen auf das in die Gesellschaftbilanz genannte Gesamtvermögen. Demzufolge haben wir entschieden, dass im Rahmen unserer Abschlussprüfung besondere Sorgfalt auf die Frage zu verwenden ist, ob die Gesellschaft nach der Abspaltung und der Übertragung der Nittsu L&F Anteile gemäß Accounting Standard for Consolidated Financial Statements (ASBJ Statement N o. 22) und Guidance on Determining a Subsidiary and an Affiliate (ASBJ Guidance No. 22) Nittsu L&F noch vollständig beherrscht. Aus diesem Grund liegt daher ein besonders wichtiger Prüfverhalt vor. Bei der Entscheidung, ob NITTSU L&F als konsolidierte Tochtergesellschaft oder als verbundenes Unternehmen des Konzerns einzustufen ist, haben wir die Abspaltungsvereinbarung, den Aktienübertragungsvertrag, die Aktionärsvereinbarungen sowie zusätzliche Erläuterungen überprüft, um festzustellen, ob die nachstehend genannten Kriterien für eine vollständige Beherrschung gemäß Accounting Standard for Consolidated Financial Statements (ASBJ Statement N o. 22) und Guidance on Determining a Subsidiary and an Affiliate (ASBJ Guidance No. 22) vorliegen und zwar:
• ob die Gesellschaft im Besitz der Mehrheit der Stimmrechte an NITTSU L&F ist oder nicht, nachdem die Stimmrechte des Konzerns mit den Stimmrechten der Beteiligten zusammengelegt worden sind, die Stimmrechte mit denselben Absichten wie die Gesellschaft aufgrund eines engen Verhältnisses in den Bereichen, Kapital, Personal, Gelder, Technik, Geschäfte, usw. halten, sowie Beteiligten, die sich bereiterklärt haben, Stimmrechte mit den selben Absichten wie die Gesellschaft auszuüben,
• ob diejenigen leitenden Mitarbeiter oder Angestellte der Gesellschaft oder ehemalige leitende Angestellte oder Mitarbeiter der Gesellschaft, die in der Lage sind, Einfluss auf die Finanz- oder Geschäftspolitik der Gesellschaft zu nehmen, die Mehrheit im Vorstand oder eines ähnlichen Gremiums bei NITTSU L&F ausmachen,
• ob es Verträge o.ä. gibt oder nicht, die eine Kontrolle über wesentliche Bestandteile der Finanz- oder Geschäftspolitik von NITTSU L&F ermöglichen,
• ob ein Darlehen gewährt wurde oder nicht, das den größten Teil der Finanzierung von NITTSU L&F ausmacht,
• ob sonstige Tatsachen vorliegen oder nicht, die den Schluss zulassen, dass die Gesellschaft die Kontrolle über Entscheidungsträger von NITTSU L&F ausübt,
• ob NITTSU L&F von der Gesellschaft die schriftliche Genehmigung zur Bestimmung wesentlicher Dinge bei der Finanz- oder Geschäftspolitik erhalten hat oder nicht
• ob die Gesellschaft NITTSU L&F nach einem deutlichen Verlust die Geschäftsführung unterstützt oder nicht,
• ob die Gesellschaft Darlehen oder Investitionen bereitstellt, die in etwa dem Gesamtbetrag der Finanzierung entsprechen, die NITTSU L&F erhält (betrifft nicht nur Posten in der Bilanz)

Verantwortung der Geschäftsleitung und...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT