Bekanntmachung betreffend den Markenschutz im Verhältnis zwischen dem Deutschen Reiche und Island

Coming into Force03 Enero 2020
CitationBekanntmachung betreffend den Markenschutz im Verhältnis zwischen dem Deutschen Reiche und Island in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 423-1-7-9, veröffentlichten bereinigten Fassung
Record NumberBJNR201790923
Abbreviated LabelWZISLBek
Issue Date17 Marzo 1923
Official Gazette PublicationRGBl II 1923, 179

Fußnote

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1964 +++)

Zwischen dem Deutschen Reich und Island ist durch Notenaustausch Einverständnis dahin festgestellt worden, daß mit Wirkung vom 15. Februar 1923 ab bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Kündigung seitens eines der beiden Staaten die Angehörigen des einen der beiden Staaten in dem Gebiete des anderen in bezug auf den Schutz von Handels- oder Fabrikmarken dieselben Rechte wie die eigenen Angehörigen genießen, vorausgesetzt, daß sie die Förmlichkeiten erfüllen, welche die innere Gesetzgebung eines jeden der beiden...

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