Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „In der Luft“)

Coming into Force24 Septiembre 2019
CitationBekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „In der Luft“) vom 7. August 2019 (BGBl. I S. 1380)
Issue Date07 Agosto 2019
Record NumberBJNR138000019
Official Gazette PublicationBGBl I 2019, 1380

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 16.9.2019 +++)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 10-Euro-Sammlermünze „In der Luft“ mit einem farblosen Kunststoffring prägen zu lassen. Die Münze bildet den Auftakt einer dreiteiligen Serie „Luft bewegt“, in der von 2019 bis 2021 jeweils eine Ausgabe pro Jahr erscheint.

Die Auflage der Münze beträgt 1 750 000 Stück, davon 250 000 Stück in Spiegelglanzqualität. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg geprägt. Sie besteht aus drei Komponenten: Einem äußeren Ring und einem inneren Kern (Pille) aus Metall (CuNi25/CuNi19) sowie einem prägbaren, zwischen Ring und Pille eingefügten, Polymerring. Die Münze hat einen Durchmesser von 28,75 Millimetern und eine Masse von 9,8 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Münze wird ab dem 4. April 2019 in den Verkehr gebracht.

Die Bildseite zeigt einen Gleitschirm, der im Zentrum der Darstellung in einer Gebirgslandschaft platziert ist.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl 2019, die zwölf Europasterne sowie – je...

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