Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 50 Euro (Goldmünze „Hammerflügel“)

Coming into Force24 Septiembre 2019
CitationBekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 50 Euro (Goldmünze „Hammerflügel“) vom 28. August 2019 (BGBl. I S. 1383)
Record NumberBJNR138300019
Issue Date28 Agosto 2019
Official Gazette PublicationBGBl I 2019, 1383

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 16.9.2019 +++)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in den Jahren 2018 bis 2022 eine Serie von Goldmünzen im Nennwert von 50 Euro zum Thema „Musikinstrumente“ prägen zu lassen. Im Jahr 2019 wird die Ausgabe mit der Münze „Hammerflügel“ fortgesetzt. Die Münze wird ab dem 20. August 2019 in den Verkehr gebracht.

Die Auflage der 50-Euro-Goldmünze „Hammerflügel“ beträgt maximal 150 000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.

Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 22 Millimetern und eine Masse von 7,78 Gramm.

Die Bildseite zeigt die typische Ausprägung des populären Tasteninstruments aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Durch den geöffneten Flügel spiegelt das Motiv die Aufführungssituation wider.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT