BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvQ 13/13 -
In dem Verfahren
über den Antrag
im Wege der einstweiligen Anordnung
über den Antrag
im Wege der einstweiligen Anordnung
| 1. | dem Vorsitzenden Richter des 6 Strafsenats des Oberlandesgerichts München im Strafverfahren gegen Frau Z. wegen § 129 StGB u.a Az. 6 St 3/12, aufzugeben, Herrn Prof. Dr. F. an allen anberaumten Verhandlungstagen des 6. Strafsenats im Strafverfahren gegen Frau Z. einen Sitzplatz im Gerichtssaal zum Zwecke der Berichterstattung als freier Journalist für das Online-Medium „L. Rundschau“ zur Verfügung zu stellen, |
| 2. | hilfsweise dem Vorsitzenden Richter des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts München im Strafverfahren gegen Frau Z. wegen § 129 StGB u.a Az. 6 St 3/12, aufzugeben, Herrn Prof. Dr. F. an allen anberaumten Verhandlungstagen einen Sitzplatz zum Zwecke der Berichterstattung in einem Nebensaal des Gerichtssaals zur Verfügung zu stellen, in dem eine Videoübertragung des genannten Prozesses stattfindet, |
Antragsteller: Prof. Dr. F.,
- Bevollmächtigte:
Rechtsanwälte Prof. Dr. Fricke & Coll.,
Innere Regensburger Str. 11, 84034 Landshut
Innere Regensburger Str. 11, 84034 Landshut
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Kirchhof
den Richter Masing
und die Richterin Baer
gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 BVerfGG in der...