Beschluss vom 05.06.2024 - BVerwG 2 B 12.24
Jurisdiction | Germany |
Judgment Date | 05 Junio 2024 |
Neutral Citation | BVerwG 2 B 12.24 |
ECLI | DE:BVerwG:2024:050624B2B12.24.0 |
Citation | BVerwG, Beschluss vom 05.06.2024 - 2 B 12.24 - |
Record Number | 050624B2B12.24.0 |
Registration Date | 02 Julio 2024 |
Court | Das Bundesverwaltungsgericht |
BVerwG 2 B 12.24
- VG Sigmaringen - 01.03.2023 - AZ: DB 12 K 2475/22
- VGH Mannheim - 28.11.2023 - AZ: DB 16 S 699/23
In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 5. Juni 2024
durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. von der Weiden,
Dr. Hartung und Dr. Hissnauer
beschlossen:
- Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. November 2023 wird zurückgewiesen
- Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens
1 Der Beklagte wendet sich gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
2 1. Der .... geborene Beklagte steht als technischer Regierungsamtsrat (Besoldungsgruppe A 12 BBesO) im Dienst der klagenden Bundesrepublik und wird beim Bundesamt ... verwendet. Mit der Begründung, im Ausland Grundbesitz erwerben zu wollen, beantragte der Beklagte im Februar 2016 einen Staatsangehörigkeitsausweis. Bei der Antragstellung bezog sich der Beklagte mehrfach auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 und gab als Geburts- wie als Wohnsitzstaat "Großherzogtum ... (Deutschland_als_Ganzes)" an. Nachdem ihm...
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