Beschluss vom 06.03.2024 - BVerwG 7 B 21.23

JurisdictionGermany
Judgment Date06 Marzo 2024
Neutral CitationBVerwG 7 B 21.23
ECLIDE:BVerwG:2024:060324B7B21.23.0
CitationBVerwG, Beschluss vom 06.03.2024 - 7 B 21.23 -
Record Number060324B7B21.23.0
Registration Date04 Abril 2024
CourtDas Bundesverwaltungsgericht

BVerwG 7 B 21.23

  • OVG Berlin-Brandenburg - 11.05.2023 - AZ: 3a A 34/23

In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 6. März 2024
durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Korbmacher, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Löffelbein und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Bähr
beschlossen:

  1. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Mai 2023 wird zurückgewiesen
  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens
  3. Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 000 € festgesetzt
Gründe I

1 Die Klägerin wendet sich gegen Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung von Windenergieanlagen.

2 Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen und die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Klägerin.

II

3 Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Klägerin zugemessene grundsätzliche Bedeutung.

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