Beschluss vom 06.03.2024 - BVerwG 7 B 20.23
Jurisdiction | Germany |
Judgment Date | 06 March 2024 |
Neutral Citation | BVerwG 7 B 20.23 |
ECLI | DE:BVerwG:2024:060324B7B20.23.0 |
Citation | BVerwG, Beschluss vom 06.03.2024 - 7 B 20.23 - |
Record Number | 060324B7B20.23.0 |
Registration Date | 04 April 2024 |
Court | Das Bundesverwaltungsgericht |
BVerwG 7 B 20.23
- OVG Berlin-Brandenburg - 11.05.2023 - AZ: 3a A 62/23
In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 6. März 2024
durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Korbmacher, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Löffelbein und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Bähr
beschlossen:
- Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Mai 2023 wird zurückgewiesen
- Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens
- Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 000 € festgesetzt
1 Die Klägerin wendet sich gegen Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage.
2 Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen und die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Klägerin.
3 Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Klägerin zugemessene grundsätzliche...
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