BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 1105/19 -
über
den Antrag auf Bewilligung von
Prozesskostenhilfe
und Beiordnung eines Rechtsanwalts
für eine beabsichtigte Verfassungsbeschwerde
des Herrn K…, |
gegen |
a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 7. Mai 2019 - 1 Ws 311/18 -, |
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b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 3. April 2019 - 1 Ws 311/18 -, |
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c) den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 17. September 2018 - 7 Zs 1668/18 KA -, |
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d) die Verfügung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 17. August 2018 - 430 Js 30863/18 - |
hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Richter Huber
und die Richterinnen Kessal-Wulf,
König
gemäß § 93d Abs. 2 Satz 1 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 6. November 2019 einstimmig beschlossen:
- Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt
Mit seinem – isolierten – Prozesskostenhilfeantrag für eine Verfassungsbeschwerde wendet sich der Antragsteller gegen die Nichteinleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen einen Ersten Staatsanwalt. Zuletzt hat das Oberlandesgericht Karlsruhe den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Durchführung eines Klageerzwingungsverfahrens verworfen. Die hiergegen gerichtete Anhörungsrüge blieb ohne Erfolg.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Durchführung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens ist abzulehnen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Antragsteller entsprechend §§ 114 ff. ZPO möglich (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2). Allerdings wird Prozesskostenhilfe...