Beschluss vom 08.11.2021 - BVerwG 1 W-VR 11.21

JurisdictionGermany
Judgment Date08 Noviembre 2021
Neutral CitationBVerwG 1 W-VR 11.21
ECLIDE:BVerwG:2021:081121B1WVR11.21.0
CitationBVerwG, Beschluss vom 08.11.2021 - 1 W-VR 11.21 -
Registration Date14 Diciembre 2021
Subject MatterVorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten
CourtDas Bundesverwaltungsgericht
Record Number081121B1WVR11.21.0

BVerwG 1 W-VR 11.21

In dem Wehrbeschwerdeverfahren hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Häußler,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Langer und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Eppelt
am 8. November 2021 beschlossen:

  1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt
  2. Die dem Beigeladenen im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erwachsenen notwendigen Aufwendungen werden dem Bund auferlegt
Gründe I

1 Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz wegen seiner Bewerbung auf den nach der Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Dienstposten des Referatsleiters ... beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

2 Der Antragsteller ist Berufssoldat und Stabsoffizier mit der Befähigung zum Richteramt (Stabsoffizier Recht) im Kompetenzbereich Personalmanagement. Er wurde im November 2008 zum Oberstleutnant befördert. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2013 wurde er in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 eingewiesen. Seit Oktober 2018 wird er als Dezernatsleiter Dienstrecht ... verwendet.

3 Der streitgegenständliche Dienstposten war ursprünglich nach der Besoldungsgruppe A 15 bewertet und mit dem Beigeladenen, einem Oberstleutnant dieser Besoldungsgruppe, besetzt. Zum 1. März 2021 wurde der Dienstposten der Besoldungsgruppe A 16 zugeordnet. Der Beigeladene wurde mit Verfügung vom 18. März 2021, ausgehändigt am 25. März 2021, mit Dienstantritt zum 1. März 2021 auf einen mit A 15 bewerteten Dienstposten als Stabsoffizier zur besonderen Verwendung im Referat ... des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr versetzt. Mit "Anordnung zur Wahrnehmung A15-wertiger Aufgaben" vom 19. April 2021 wurde er mit seinen bisherigen Aufgaben betraut. Dazu gehören im Wesentlichen:
1. Prüfen und Mitzeichnen von Vorlageberichten und Bescheiden ...
2. Vorbereiten von Entscheidungen in statusrechtlichen Angelegenheiten ...
3. Beratung bei Personalmaßnahmen in Fällen besonderer Bedeutung.
4. Leiten des Referats ...

4 Für die Neubesetzung des streitgegenständlichen Dienstpostens wurde am 28. September 2021 die Organisationsgrundentscheidung "Aufsteigende" getroffen. Zudem wurden für die Besetzung des A 16-Dienstpostens "RefLtg ... eine Dienstpostenbeschreibung sowie ein Anforderungsprofil bestimmt. Hiernach wird als dienstpostenunabhängiges...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT