Beschluss vom 08. Dezember 2020 - 2 BvC 38/19
Datum der Entscheidung: | 2020/12/08 |
KOSTENLOSER AUSZUG
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 38/19 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn B…, |
gegen |
den Beschluss des Deutschen Bundestages |
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein
am 8. Dezember 2020 beschlossen:
- Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen
G r ü n d e :
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 23. September 2020 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
König | Huber | Hermanns | |||||||||
Müller | Kessal-Wulf | Maidowski | |||||||||
Langenfeld | Wallrabenstein |
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