Beschluss vom 09.01.2024 - BVerwG 2 VR 9.23
Jurisdiction | Germany |
Judgment Date | 09 Enero 2024 |
ECLI | DE:BVerwG:2024:090124B2VR9.23.0 |
Neutral Citation | BVerwG 2 VR 9.23 |
Record Number | 090124B2VR9.23.0 |
Registration Date | 19 Marzo 2024 |
Citation | BVerwG, Beschluss vom 09.01.2024 - 2 VR 9.23 - |
Court | Das Bundesverwaltungsgericht |
BVerwG 2 VR 9.23
In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 9. Januar 2024
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. von der Weiden,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hartung und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Hampel
beschlossen:
Der vom Richter am Bundesverwaltungsgericht ... mit dienstlicher Erklärung vom 8. November 2023 und ihrer Ergänzung vom 20. November 2023 angezeigte Sachverhalt begründet die Besorgnis der Befangenheit.
1 Der Antragsteller begehrt, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm die Ende August 2023 beantragte Aussagegenehmigung gegenüber seinem Rechtsbeistand zu erteilen, die sich auf eine Weisung im Umgang mit Dienstkräften, die Versagung der Einsicht in die die Binnenorganisation des Unabhängigen Kontrollrats betreffenden Archivakten und mehrere Anordnungen des Präsidenten des Unabhängigen Kontrollrats über Urlaubsvertretungen im Jahr 2023 bezieht. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den am 28. September 2023 gestellten einstweiligen Rechtsschutzantrag mit Beschluss vom 31. Oktober 2023 wegen sachlicher Unzuständigkeit an das Bundesverwaltungsgericht verwiesen, nachdem die Beteiligten zuvor mit richterlicher Verfügung vom 29. September 2023 darauf hingewiesen worden waren.
2 Mit dienstlicher Erklärung vom 8. November 2023 hat der Richter am Bundesverwaltungsgericht ... angezeigt, von 2018 bis zum Ausscheiden des Antragstellers aus dem Richterdienst dessen Kollege im 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts gewesen zu sein, mit dem Antragsteller seither freundschaftlich verbunden zu sein und in allgemeiner Art über seine neue berufliche Verwendung und deren Besonderheiten gesprochen zu haben. Unter dem 20. November 2023 hat er ergänzt, sich seither mit dem Antragsteller einmal privat und etwa drei- bis viermal ohne vorherige Verabredung in seinem Dienstzimmer am Bundesverwaltungsgericht getroffen zu haben; das letzte Treffen habe ungefähr Anfang Oktober 2023 stattgefunden. Die allgemeinen Gespräche über die neue berufliche Tätigkeit des Antragstellers hätten sich u. a. auf die...
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