Beschluss vom 13. Oktober 2022 - 2 BvC 8/20
ECLI | ECLI:DE:BVerfG:2022:cs20221013.2bvc000820 |
Date | 13 Octubre 2022 |
Judgement Number | 2 BvC 8/20 |
Citation | BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2022 - 2 BvC 8/20 -, Rn. 1-2, |
Court | Constitutional Court (Germany) |
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 8/20 -
über
den Antrag
für die beabsichtigte Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn (…), |
gegen |
den Beschluss des Deutschen Bundestages |
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
Langenfeld,
Wallrabenstein
am 13. Oktober 2022 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
- Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für die beabsichtigte Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 2019 - EuWP 16/19 - wird abgelehnt
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Antragsteller entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig. Auch die isolierte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde ist nicht ausgeschlossen. Allerdings wird Prozesskostenhilfe nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint. Dies ist der Fall, wenn die betroffene Person gehindert ist, ihre Rechte selbst und ohne anwaltliche Vertretung angemessen wahrzunehmen, sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2 m.w.N.). In einem Prozesskostenhilfeverfahren kann zudem erwartet werden, dass die für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde wesentlichen Angaben gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 1868/16 -, Rn. 2). Für die beabsichtigte Erhebung einer Wahlprüfungsbeschwerde gilt...
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