Beschluss vom 14.06.2024 - BVerwG 3 B 11.23

JurisdictionGermany
Judgment Date14 Junio 2024
Neutral CitationBVerwG 3 B 11.23
ECLIDE:BVerwG:2024:140624B3B11.23.0
CitationBVerwG, Beschluss vom 14.06.2024 - 3 B 11.23 -
Record Number140624B3B11.23.0
Registration Date02 Julio 2024
CourtDas Bundesverwaltungsgericht

BVerwG 3 B 11.23

  • VG Kassel - 09.03.2017 - AZ: 2 K 1337/15.KS
  • VGH Kassel - 09.03.2023 - AZ: 2 A 303/20

In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 14. Juni 2024
durch die Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Liebler und Rothfuß
beschlossen:

Der Antrag des Klägers, ihm Prozesskostenhilfe zu bewilligen und seinen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

Gründe I

1 Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Bei einer Verkehrskontrolle am 21. Oktober 2013 ergaben sich Hinweise auf Drogenkonsum, worauf die Polizei eine Blutentnahme veranlasste. Die Untersuchung erbrachte den Konsum von Cannabis mit einem THC-Wert von 5,1 ng/ml und einen THC-Carbonsäuregehalt von 150 ng/ml. Hierauf entzog ihm der Beklagte die Fahrerlaubnis der Klassen 1 und 3 (alt). Der hiergegen erhobene Widerspruch wurde mit Bescheid vom 17. Juni 2015 zurückgewiesen. Die dagegen gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.

II

2 Der auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision gerichtete Antrag ist abzulehnen, denn die Beschwerde bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 166 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1, § 121 Abs. 1 ZPO).

3 Der Rechtssache kommt die in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung nicht zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

4 1. Der Kläger wirft die Frage auf,
ob einem Verkehrsteilnehmer, der ohne Ausfallerscheinungen erstmalig nach Cannabiskonsum bei einer Routinekontrolle auffällig geworden ist, also bei einem erstmaligen Verstoß gegen das Trennungsgebot, auch bei Anhaltspunkten für einen regelmäßigen Cannabiskonsum ohne weitere Aufklärung die Fahrerlaubnis entzogen werden darf - oder ob bei einer derartigen Sachlage die Feststellung der fehlenden Fahreignung der weiteren Aufklärung bedarf, beispielsweise durch Einholung eines...

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