Beschluss vom 16. September 2020 - 1 BvR 1977/20
ECLI | ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200916.1bvr197720 |
Citation | BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2020 - 1 BvR 1977/20 -, Rn. 1-7, |
Date | 16 Septiembre 2020 |
Judgement Number | 1 BvR 1977/20 |
Court | Constitutional Court (Germany) |
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 1977/20 -
über
die Verfassungsbeschwerde
der Frau T…, |
- Bevollmächtigter:
-
… -
gegen |
1. |
§ 5 der Verordnung der Landesregierung zur weiteren schrittweisen Lockerung der coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-Lockerungs-LVO MV) vom 7. Juli 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern S. 518), zuletzt geändert durch Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV und zur Änderung der Quarantäneverordnung vom 12. August 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern S. 782), |
2. |
den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Juli 2020 - 2 KM 561/20 OVG - |
und | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
hier: | Antrag auf Erstattung der Auslagen |
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
die Richter Paulus,
Christ
und die Richterin Härtel
gemäß § 93d Abs. 2 Satz 1 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 16. September 2020 einstimmig beschlossen:
- Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Anordnung der Erstattung ihrer notwendigen Auslagen wird abgelehnt
Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betraf die inzwischen außer Kraft getretene Beschränkung der Einreise nach und des Aufenthalts in Mecklenburg-Vorpommern durch die Regelung des § 5 der Verordnung der Landesregierung zur weiteren schrittweisen Lockerung der coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-Lockerungs-LVO MV) in der Fassung vom 12. August 2020.
Über die Verfassungsbeschwerde ist aufgrund der Erledigungserklärung der Beschwerdeführerin nicht mehr zu entscheiden (vgl. BVerfGE 7, 75 ; 85, 109 ). Verfahrensgegenstand ist nur noch die Entscheidung über den Antrag auf Erstattung der notwendigen Auslagen. Dieser hat keinen Erfolg.
Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG...
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Beschluss vom 18. Mai 2022 - 1 BvR 911/22
...über die Auslagenerstattung regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2020 - 1 BvR 1977/20 -, Rn. 3). Nach diesen Grundsätzen war die Auslagenerstattung anzuordnen. Mit Aufhebung seiner sitzungspolizeilichen Anordnung vom 26. Apri......
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Beschluss vom 18. Mai 2022 - 1 BvR 911/22
...über die Auslagenerstattung regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2020 - 1 BvR 1977/20 -, Rn. 3). Nach diesen Grundsätzen war die Auslagenerstattung anzuordnen. Mit Aufhebung seiner sitzungspolizeilichen Anordnung vom 26. Apri......