Beschluss vom 18.10.2024 - BVerwG 2 WNB 2.24

JurisdictionGermany
Judgment Date18 October 2024
Neutral CitationBVerwG 2 WNB 2.24
ECLIDE:BVerwG:2024:181024B2WNB2.24.0
CitationBVerwG, Beschluss vom 18.10.2024 - 2 WNB 2.24 -
Record Number181024B2WNB2.24.0
Registration Date18 November 2024
CourtDas Bundesverwaltungsgericht
Applied RulesWDO § 16 Abs. 3,WBO § 18 Abs. 2 Satz 1, §§ 22a, 22b Abs. 2 Satz 2,SG § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 1 und 2, § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

BVerwG 2 WNB 2.24

  • TDG Nord 8. Kammer - 24.10.2023 - AZ: N 8 BLc 1/22 und N 8 RL 1/23

In der Disziplinarsache hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Häußler,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Burmeister und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Henke
am 18. Oktober 2024 beschlossen:

  1. Die Beschwerde des früheren Soldaten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Beschluss der 8. Kammer des Truppendienstgerichts Nord vom 24. Oktober 2023 wird zurückgewiesen
  2. Der frühere Soldat trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens
GründeI

1 Die Nichtzulassungsbeschwerde betrifft eine Disziplinarbuße wegen Ungehorsams.

2 Der frühere Soldat erhielt eine Geldbuße in Höhe von 2 500 €, weil er am 9. Dezember 2021 den Termin für eine COVID-19-Impfung verstreichen ließ, obwohl ihm zuvor wiederholt befohlen worden war, sich im Sanitätsversorgungszentrum der Kaserne untersuchen und impfen zu lassen. Die Beschwerde dagegen blieb erfolglos.

3 Das Truppendienstgericht wies die weitere Beschwerde mit Beschluss vom 24. Oktober 2023 als unbegründet zurück. Der frühere Soldat habe durch den vorsätzlichen Ungehorsam ein Dienstvergehen begangen. Der Befehl habe nur dahingehend verstanden werden können, dass die Impfung - so wie in der Bundeswehr üblich - durch medizinisches Fachpersonal nach vorhergehender Untersuchung der Impftauglichkeit erfolgen solle. Der frühere Soldat habe gegenüber seinem Disziplinarvorgesetzten bereits im Vorfeld deutlich gemacht, dass er die COVID-19-Impfung grundsätzlich verweigere, unabhängig vom Impfstoff und von der Untersuchung. Daher habe er den Impftermin vorsätzlich verstreichen lassen, ohne es zu einer Untersuchung kommen zu lassen. Dadurch habe er seine Pflichten zum Gehorsam und zum innerdienstlichen Wohlverhalten verletzt. Etwas anderes Folge nicht daraus, dass der frühere Soldat vom Vorwurf der wiederholten Befehlsverweigerung am 13. April 2023 vom Amtsgericht freigesprochen worden sei. Der Freispruch stehe der vorliegenden Disziplinarbuße nicht entgegen, weil er einen anderen Sachverhalt betreffe. Angesichts von Art und Schwere des Dienstvergehens sei die Disziplinarbuße in Höhe von 2 500 € nicht unangemessen. Das Truppendienstgericht hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.

II

4 Die fristgerecht eingelegte und begründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg.

5 1. Der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 22a Abs. 2 Nr. 1 WBO) liegt nicht vor oder ist nicht prozessordnungsgemäß dargelegt.

6 a) Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.). In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 22b Abs. 2 Satz 2 WBO, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), das heißt näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung im beabsichtigten Rechtsbeschwerde- bzw. Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 2 WNB 3.12 - juris Rn. 12 m. w. N.). Eine Rechtsfrage ist dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich auch ohne Durchführung eines Rechtsbeschwerdeverfahrens auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und rechtswissenschaftlichen Literatur ohne Weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2014 - 1 WNB 1.14 - juris Rn. 4 m. w. N.).

7 b) Die vom früheren Soldaten formulierte Frage,
"Ist § 16 Abs. 1 WDO im Falle der Befehlsverweigerung auch anwendbar, wenn im Strafverfahren nicht derselbe Befehl angeklagt war, sondern ein anderer, welcher aber die gleiche Handlung oder Unterlassung vom Soldaten verlangte, diese Handlung oder Unterlassung nur einmalig vorgenommen werden kann, wie die Grundimmunisierung gegen Covid-19 durch die Impfung, und ein Freispruch auch erfolgt wäre, wenn der verfahrensgegenständliche Befehl aus dem Disziplinarverfahren angeklagt worden wäre, den Befehl mithin der gleiche 'Fehler' anhaftet?"

8 rechtfertigt die Durchführung eines Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht.

9 Die Frage, ob § 16 Abs. 1 WDO anwendbar ist, war für das Truppendienstgericht nicht...

Um weiterzulesen

Jetzt Kostenlos Starten

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT