Beschluss vom 19.06.2024 - BVerwG 10 B 32.23
Jurisdiction | Germany |
Judgment Date | 19 Junio 2024 |
Neutral Citation | BVerwG 10 B 32.23 |
ECLI | DE:BVerwG:2024:190624B10B32.23.0 |
Citation | BVerwG, Beschluss vom 19.06.2024 - 10 B 32.23 - |
Record Number | 190624B10B32.23.0 |
Registration Date | 25 Julio 2024 |
Court | Das Bundesverwaltungsgericht |
BVerwG 10 B 32.23
- OVG Bautzen - 05.07.2023 - AZ: 4 C 25/22
In der Verwaltungsstreitsache hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 19. Juni 2024
durch die Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Dr. Rublack,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Günther und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Bähr
beschlossen:
- Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. Juli 2023 wird zurückgewiesen
- Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner
- Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 16 529,20 € festgesetzt
1 Die Kläger wenden sich als Mitglieder der Erbengemeinschaft nach X gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 27. Juni 2022 "Ertüchtigung/Erhöhung Hochwasserschutzlinie N. - R. Elbkilometer ... bis ..., Teilvorhaben: Hochwasserschutzanlage M.-P. Neubau Hochwasserschutzwand Schloss Y Elbkilometer ... bis ... (MP 5)". Schloss Y ist Teil des Nachlasses. Dem Nachlassverwalter wurde der Beschluss am 25. Juli 2022 zugestellt. Die Kläger haben am 25. August 2022 Klage erhoben.
2 Mit der Klageerhebung, die keine Begründung enthielt, hat der Prozessbevollmächtigte der Kläger Akteneinsicht beantragt. Unter dem 30. August 2022 hat die Vorsitzende des...
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