BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 661/20 -
über
die Verfassungsbeschwerde
1. |
des Herrn S…, |
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2. |
des Herrn S…, |
gegen |
a) die Verfügung der Stadt Karlsruhe vom 19. März 2020 - 32.41.10 -, |
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b) die Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 17. März 2020, |
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c) § 28 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) „bezüglich der Ermächtigung der zuständigen Behörden, nach §§ 28, 32 IfSG Grundrechtseingriffe vorzunehmen“ |
hier: | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Harbarth,
die Richterin Britz
und den Richter Radtke
gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 20. März 2020
einstimmig beschlossen:
- Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt
I.
Die Beschwerdeführer und Antragsteller wenden sich mit ihrer mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundenen Verfassungsbeschwerde gegen ein infektionsschutzrechtliches Versammlungsverbot und das diesem zugrunde liegende Gesetzes- und Verordnungsrecht.
Der Beschwerdeführer zu 2. meldete am 18. März 2020 bei der Stadt Karlsruhe für den 20. März 2020 eine Versammlung unter dem Motto „Eilversammlung zum Protest gegen die Menschenrechtsverletzungen an der & vor der griechischen Grenze und in den Flüchtlingslagern“ an. Die Versammlung sollte von 14 bis 16 Uhr auf dem Schlossplatz stattfinden. Die erwartete Teilnehmerzahl wurde mit 400 angegeben. Der Beschwerdeführer zu 1. beabsichtigt eine Teilnahme an der Versammlung.
Mit Verfügung vom 19. März 2020 verbot die Stadt Karlsruhe die Versammlung gestützt auf § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 Abs. 3 der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die...