Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 1 BvR 2756/20
ECLI | ECLI:DE:BVerfG:2020:rs20201222.1bvr275620 |
Judgement Number | 1 BvR 2756/20 |
Date | 22 Diciembre 2020 |
Court | Constitutional Court (Germany) |
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 2756/20 -
- 1 BvR 2775/20 -
- 1 BvR 2777/20 -
über
die Verfassungsbeschwerden
I.des Z…, vertreten durch den Intendanten Dr. B…, |
- Bevollmächtigter:
- … -
gegen |
das Unterlassen der Zustimmung des Landtags Sachsen-Anhalt zum Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag |
und | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
- 1 BvR 2756/20 -,
II.des D…, vertreten durch den Intendanten R…, |
- Bevollmächtigter:
- … -
gegen |
den Beschluss des Landtags Sachsen-Anhalt vom 8. Dezember 2020, dem Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (1. Medienänderungsstaatsvertrag), der von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. bis 17. Juni 2020 unterzeichnet wurde, nicht zuzustimmen |
und | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
- 1 BvR 2775/20 -
III. |
1.des B…, vertreten durch den Intendanten W…, |
||
2.des R…, vertreten durch die Intendantin S…, |
||
3.des R…, vertreten durch die Intendantin Dr. G…, |
||
4.des H…, vertreten durch den Intendanten K…, |
||
5.des M…, vertreten durch die Intendantin Professor Dr. W…, |
||
6.des N…, vertreten durch den Intendanten K…, |
||
7.des S…, vertreten durch den Intendanten Professor K…, |
||
8.des S…, vertreten durch den Intendanten Professor Dr. G…, |
||
9.des W…, vertreten durch den Intendanten B…, |
- Bevollmächtigter:
- … -
gegen |
die am 8. Dezember 2020 durch den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt für die Landesregierung vorgenommene Rücknahme des Entwurfs des Gesetzes zum Ersten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag und auf Hinterlegung der Ratifikationsurkunde dieses Staatsvertrags durch das Land Sachsen-Anhalt bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder |
|
u n dAntrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
- 1 BvR 2777/20
h i e r: | Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Harbarth,
Paulus,
Baer,
Britz,
Ott,
Christ,
Radtke,
Härtel
am 22. Dezember 2020 beschlossen:
- Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt
I.
Die Beschwerdeführer rügen mit ihren Verfassungsbeschwerden unter Verweis auf die Senatsrechtsprechung zur Rundfunkfinanzierung (BVerfGE 90, 60; 119, 181) eine Verletzung ihrer Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Mit dem Unterlassen der Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag (1. MÄStV) und in dessen Folge der unterlassenen Hinterlegung der Ratifikationsurkunde durch den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt weiche der Landtag von Sachsen-Anhalt aus verfassungsrechtlich unzulässigen programmlichen und medienpolitischen Gründen von den durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüften und korrigierten Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten ab. Damit werde der Grundsatz der Programmneutralität und Programmakzessorietät der Finanzierungsentscheidung verletzt. Nachprüfbare Gründe für die Abweichung von den Feststellungen der KEF habe der Landtag Sachsen-Anhalt weder erörtert noch seien sie sonst ersichtlich. Art. 1 des 1. MÄStV sei einstweilen in Geltung zu setzen. Die Verfallsklausel des Art. 2 Abs. 2 des 1. MÄStV müsse vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Kraft gesetzt werden, um dem...
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Beschluss vom 24. Januar 2022 - 1 BvR 2380/21
...-, Rn. 12). Fehlt es daran, kommt es auf eine Folgenabwägung nicht an (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020 - 1 BvR 2756/20 u.a. -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2020 - 1 BvQ 152/20 u.a. -, Rn. 11). b) Die von den Beschwerdeführe......
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Beschluss vom 29. Dezember 2020 - 1 BvQ 152/20
...-, Rn. 12). Fehlt es daran, kommt es auf eine Folgenabwägung nicht an (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020 - 1 BvR 2756/20 u.a. -, Rn. 4). 2. Gemessen an diesen strengen Voraussetzungen haben die Eilanträge insgesamt keinen Erfolg. a) Die Anträge in den Verfahren ......
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Beschluss vom 31. Mai 2021 - 1 BvR 794/21
...strengen Darlegungsanforderungen hinsichtlich der drohenden Nachteile (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020 - 1 BvR 2756/20 u.a. -, Rn. 4 ff.; Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2020 - 1 BvQ 152/20 u.a. -, Rn. 13 ff. und - 1 BvQ 165/20 u.a.......
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...ob sie den insoweit geltenden Zulässigkeitsanforderungen genügen (dazu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020 - 1 BvR 2756/20 u.a., Rn. 4) und ob Verfassungsbeschwerden in der Hauptsache zulässig wären. Jedenfalls ist offen, ob die hier angegriffenen Öffnungsbeschränkunge......
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