Beschluss vom 24.10.2017 - BVerwG 3 B 38.15
Judgment Date | 24 Octubre 2017 |
Neutral Citation | BVerwG 3 B 38.15 |
Registration Date | 28 Noviembre 2017 |
Record Number | 241017B3B38.15.0 |
Subject Matter | Recht zur Bereinigung von SED-Unrecht |
Court | Das Bundesverwaltungsgericht |
BVerwG 3 B 38.15
- VG Meiningen - 15.04.2015 - AZ: VG 8 K 59/13 Me
In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 24. Oktober 2017
durch die Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Wysk und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Kuhlmann
beschlossen:
Die Ablehnungsgesuche des Klägers vom 18. Mai 2017 werden verworfen, soweit sie die abgeschlossenen Beschwerdeverfahren BVerwG 3 B 38.15 und 3 B 39.15 betreffen.
1 Der Kläger hat mit Schriftsatz vom 18. Mai 2017 beantragt, die Vorsitzende Richterin Dr. Philipp, den Richter Dr. Wysk und die Richterin Dr. Kuhlmann in den Verfahren BVerwG 3 B 38.15 und BVerwG 3 B 39.15 wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.
2 Soweit die Ablehnungsgesuche die unanfechtbar abgeschlossenen Beschwerdeverfahren BVerwG 3 B 38.15 und BVerwG 3 B 39.15 betreffen, entscheidet der Senat über sie unter Mitwirkung der abgelehnten Richter; denn die Ablehnungsgesuche erweisen sich als offensichtlich unzulässig.
3 Ein abgelehnter Richter darf ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 44 f. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als offensichtlich unzulässig zu qualifizieren ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 28). Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch unter anderem, wenn es für sich allein ohne jede weitere Aktenkenntnis offenkundig eine Ablehnung nicht zu begründen vermag (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 6 PKH 2.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:270617B6PKH2.17.0] - juris Rn. 5). So liegt es hier. Ablehnungsgründe können nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Rechtsstreit rechtskräftig abgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 4. März 1999 - III ZR 72/98 - BGHZ 141, 90 und Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06 - NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5; VGH Mannheim...
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