Beschluss vom 24. März 2018 - 1 BvQ 18/18
Datum der Entscheidung: | 2018/03/24 |
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvQ 18/18 -
über den Antrag,
im Wege der einstweiligen Anordnung
geeignete Vollstreckungsmaßnahmen zu verfügen, um die Stadt W… zur Erfüllung der ihr mit einstweiliger Anordnung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 20. Dezember 2017 - 8 L 9187/17.GI - aufgegebenen Verpflichtung zu veranlassen, der Antragstellerin die Stadthalle W... am 24. März 2018 zur Durchführung einer Wahlkampfveranstaltung zu überlassen |
Antragstellerin: | Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) |
- Bevollmächtigter:
- Rechtsanwalt Peter Richter, LL.M.,
Birkenstraße 5, 66121 Saarbrücken -
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
die Richter Masing,
Paulus,
Eichberger
gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung
der Bekanntmachung
vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 24. März 2018 einstimmig beschlossen:
- Der Stadt W… wird aufgegeben, der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung vom 20. Dezember 2017 (8 L 9187/17.Gl) Folge zu leisten und dem Antragsteller die Stadthalle W…, am 24. März 2018 für die Durchführung einer Wahlkampfveranstaltung zu überlassen.
I.
1. Der Antragsteller begehrt die verfassungsgerichtliche Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung eines Verwaltungsgerichts, dem Antragsteller die Stadthalle W… am 24. März 2018 für die Durchführung einer Wahlkampfveranstaltung zu überlassen. Die Stadt W… verweigerte dem Antragsteller den Zugang zur Stadthalle, da der Antragsteller den Nachweis eines Versicherungsschutzes und eines Sanitätsdienstes nicht erbracht habe, obwohl das Verwaltungsgericht die Stadt W… zuvor im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet hatte, dem Antragsteller die Stadthalle zu überlassen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Stadt W… wies der Verwaltungsgerichtshof zurück.
Das Verwaltungsgericht drohte der Stadt W… ein Zwangsgeld an, soweit diese nicht bis um 11:00 Uhr am 23. März 2018 der Verpflichtung aus der einstweiligen Anordnung desselben Gerichts nachkomme. Nachdem die Frist ohne Befolgung der Anordnung des Verwaltungsgerichts verstrichen war, setzte das Verwaltungsgericht das angedrohte Zwangsgeld fest und drohte erneut ein Zwangsgeld an,...
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