Beschluss vom 24. September 2024 - 2 BvC 7/22
ECLI | ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240924.2bvc000722 |
Judgement Number | 2 BvC 7/22 |
Date | 24 September 2024 |
Citation | BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. September 2024 - 2 BvC 7/22 -, Rn. 1-2, |
Court | Constitutional Court (Germany) |
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 7/22 -
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
der Frau (…), |
- Bevollmächtigte:
- (…) -
gegen |
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. April 2022 - WP 1742/21 - |
u n d Antrag auf Auslagenerstattung |
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch,
Frank,
Wöckel
am 24. September 2024 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
- Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
- Der Antrag auf Erstattung der notwendigen Auslagen wird abgelehnt.
1. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 6. August 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin auf das Berichterstatterschreiben hin gebietet keine andere Bewertung. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
2. Der Antrag auf Erstattung der notwendigen Auslagen wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen nach § 34a Abs. 3 BVerfGG nicht vorliegen.
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