Beschluss vom 29.06.2022 - BVerwG 2 WDB 3.22

JurisdictionGermany
Judgment Date29 Junio 2022
Neutral CitationBVerwG 2 WDB 3.22
ECLIDE:BVerwG:2022:290622B2WDB3.22.0
Record Number290622B2WDB3.22.0
Registration Date18 Octubre 2022
Subject MatterVorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten
CourtDas Bundesverwaltungsgericht
CitationBVerwG, Beschluss vom 29.06.2022 - 2 WDB 3.22 -

BVerwG 2 WDB 3.22

  • TDG Süd 8. Kammer - 25.11.2021 - AZ: S 8 GL 07/21

In dem gerichtlichen Disziplinarverfahren hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Häußler,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Burmeister und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Henke
am 29. Juni 2022 beschlossen:

  1. Auf die Beschwerde der Wehrdisziplinaranwaltschaft wird der Beschluss der 8. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 25. November 2021 geändert
  2. Der Antrag der früheren Soldatin, die mit Verfügung des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 11. August 2021 angeordnete Einbehaltung von 30 % ihres Ruhegehalts aufzuheben, wird abgelehnt
Gründe I

1 Das Beschwerdeverfahren betrifft die vorläufige teilweise Einbehaltung von Ruhegehalt, deren Anordnung das Truppendienstgericht aufgehoben hat.

2 1. Gegen die 1956 geborene und 2018 als Oberfeldarzt der Besoldungsgruppe A 15 in den Ruhestand getretene frühere Soldatin wurde mit Verfügung des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (Bundesamt) vom 11. August 2021 ein gerichtliches Disziplinarverfahren wegen Vorwürfen eingeleitet (Einleitungsverfügung), die teilweise mit den Anschuldigungen der darüber hinausreichenden Anschuldigungsschrift vom 21. März 2022 identisch sind.

3 2. Mit der Einleitungsverfügung war die Einbehaltung von 30 % des Ruhegehalts der früheren Soldatin angeordnet worden (Einbehaltensanordnung). Ihr Antrag, sie aufzuheben, wurde mit Bescheid des Bundesamtes vom 9. September 2021 (Beschwerdebescheid) zurückgewiesen.

4 3. Mit der Anschuldigungsschrift wird die frühere Soldatin angeschuldigt, nach ihrem Ausscheiden aus dem Wehrdienst die ihr obliegenden Dienstpflichten, sich nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu betätigen, sowie nicht in unwürdiger Weise die Achtung und das Vertrauen zu verletzen, die für ihre Wiederverwendung als Vorgesetzte erforderlich sind, vorsätzlich verletzt zu haben, indem sie:
"1. Sie schrieb dem Oberbürgermeister der Stadt ..., mit Schreiben vom 27. Februar 2021 und dem Leiter des Finanzamts ..., mit Schreiben vom 27. Februar 2021, dem Finanzamt am 3. März 2021 zugegangen (Buchstaben a bis g), sowie nur an den Leiter des Finanzamts ... mit Schreiben vom 22. März 2021 (Buchstaben h bis m), womit sie wissentlich und willentlich zum Ausdruck brachte, dass sie die Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt und sich unmittelbar gegen den Bestand der Bundesrepublik wendet und diese ablehnt:

  1. 'Ich bin mein Allod [...] Besitzer alloidaler Länder sind souverän'

  1. 'Mein Wille ist die bedingungslose Anerkennung meiner und die meiner Abkömmlinge vollständigen Souveränität durch das Handels-, Finanz-, und Verwaltungskonstrukt des im Auftrag weltweit agierenden Treuhandsystems, in Europa 'Bund' und 'EU' genannt [...] und deren Dokumentation gegenüber jedem Vertreter der scheinbaren Legislative, Judikative und Exekutive',

  1. 'Meine Wohnsitzadresse ist mein mietzins- energiekosten und grundsteuerfreier Regierungssitz',

  1. 'Wir und unsere Eltern/Vorfahren wurden vorsätzlich und arglistig getäuscht mit der Absicht, uns ohne unser Wissen in das Treuhandsystem zu integrieren bzw. uns gegen unseren Willen und ohne unsere bewusste Zustimmung im Vatikansystem zu halten',

  1. 'Gemeinsam bauen wir dort eine intakte möglichst autarke Gemeinde nach dem Vorbild unserer Vorfahren ohne Vormundschaft in Selbstverwaltung auf',

  1. 'Das Areal ist meine und das der Beteiligten Stiftung, eine Exklave, ein Staat im 'Staate' im Handels-, Finanz, und Verwaltungskonstrukt',

  1. 'Mich dafür willkürlich zu strafen mit Hilfe von Angehörigen einer POLIZEI und/oder anderer Uniformträger, Geheimdiensten bzw. mit Hilfe von Schiedsgerichten, die allesamt auf Grundlage nicht gültiger Gesetze ohne hoheitliche Befugnisse agieren',

  1. 'Das Finanzamt ..., [...], dem Sie vorstehen, firmiert u.a. unter der D-U-N-S-Nr. ... und ff. und ist damit eindeutig als privatwirtschaftliches Unternehmen identifizierbar',

  1. 'Der 'Bund'/die 'Bundesrepublik Deutschland'/'Germany' unter D-U-N-S- Nr. ... und ff. finanziert sich u.a. aus unfreiwilligen Schenkungen, die er/sie/es sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und vorsätzlicher Täuschung und arglistig, getarnt unter dem Begriff 'Steuerpflicht', nach Gesetzen von 1934 erpresst',

  1. 'Der 'Bund'/die 'Bundesrepublik Deutschland' bzw. 'Deutschland' mit 'Länderkennung' bei der UN täuscht hoheitliche Rechte vor, die er/sie/es nicht hat',

  1. '[...] da es seit mindestens 1956 keinen ordnungsgemäß gewählten Gesetz'geber' gibt',
  2. 'Wie das Unternehmen 'Bundesverfassungsgericht' mitteilte, ist das 'Deutsche Reich nicht untergegangen. Es existiert fort, ist nur mangels Organisation nicht handlungsfähig.',

  1. 'Sie als Funktionsträger des Unternehmens 'Bund'/'Bundesrepublik Deutschland'/'Germany' sind nicht berechtigt, gültige Gesetze des nicht handlungsfähigen Deutschen Reiches anzuwenden'.

2. Sie gab am 30. März 2021 gegen 15:30 Uhr sinngemäß gegenüber den Zeugen Kriminalhauptkommissar ... und Kriminaloberkommissar ... im Treppenhaus ihres Wohnhauses in der ... im Rahmen eines freiwilligen Gesprächs an,
  1. dass die Bundesrepublik seit der Wiedervereinigung nicht existent sei,

  1. dass sie sich nicht mehr an den Eid, den sie bei der Vereidigung als Soldatin leistete, gebunden sehe, weil die Bundesrepublik Deutschland nicht existiere,

  1. dass es seit mindestens 1956 keinen ordnungsgemäß gewählten Gesetzgeber gebe und die seitdem erlassenen Gesetze daher keine Gültigkeit hätten.

3. Sie übermittelte am 1. August 2021 im Rahmen der Anhörung vor Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens an die Wehrdisziplinaranwaltschaft für den Bereich des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr einen Abdruck des '...' mit einer 'direkte[n] Antwort von ... an einen Herrn ...' mit den folgenden Aussagen, womit sie zum Ausdruck brachte, dass sie sich diese Aussagen zu eigen macht und wissentlich und willentlich die Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt und sich unmittelbar gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland wendet und diese ablehnt:
  1. 'Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte',

  1. 'Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat. Weder de jure noch de facto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt',

  1. 'Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit 1990 eine Finanzverwalter GmbH im Auftrag der alliierten Siegermächte',
  2. 'Es ist niemand rechtlich verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren weiterhin zu zahlen. Zusätzlich verstößt die Bundesrepublik Deutschland als private Finanzverwalter GmbH gegen geltende Anordnungen und Rechte der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen betrügerischer Manipulation',

  1. 'Militärregierungsgesetz Nr. 2 - Deutsche Gerichte: Niemand darf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden',

  1. 'Jeder Urteilsspruch, der bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der ohne Einwilligung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, eingeleitet wurde, ist nichtig und irgendwelche Maßnahmen zur Durchsetzung eines solchen Urteilsspruchs ist ungültig',

  1. 'Wie ist es möglich, dass eine Firma wie die BRD-GmbH zu Hoheitsrechen gelangen konnte',

  1. 'Wenn aber die Anordnungen der Militärregierung nicht körperlich für jeden einzelnen Fall vorliegen, sind alle beteiligten Juristen an jedem bundesdeutschen Gericht nur privat haftende und privat handelnde Personen ohne Rechtsgrundlage, da die Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit ein Staat ist oder jemals war',

  1. 'Die BDR, auch Bananen Republik Deutschland genannt ist kein völkerrechtlich anerkannter Staat und somit ohne jegliche Befugnisse, schon gar nicht gegen Bürger des DEUTSCHEN REICHES, eine solche Zwangsmaßnahme durchzuführen, sondern eine 'BRD-Finanzagentur GmbH' (HRB 51411 - im Handelsregister der Stadt Frankfurt am Main, eingetragen am 29. August 1990 - nachdem der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes worden ist, sondern ein organisiertes Bandentum, vergleichbar mit der Mafia auf Sizilien, bestehend aus Banditen, Räubern und Dieben'.

4. Sie übersendete zusätzlich zu dem genannten Abdruck unter Ziffer 3 im Rahmen der Anhörung vor Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens einen Artikel mit der Überschrift 'BRD hat ungültiges Wahlgesetz' mit den folgenden Aussagen, womit sie zum Ausdruck brachte, dass sie sich diese Aussagen zu eigen macht und wissentlich und willentlich die Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt und sich unmittelbar gegen den Bestand der Bundesrepublik wendet und diese ablehnt:
  1. 'Seit 1956 gab es weder eine gültige Bundestagswahl noch eine legitimierte Bundesregierung und damit keinen legitimierten Gesetzgeber',

  1. 'Der Bundestag von heute ist nicht legitim',

  1. 'Demgemäß sind die Länder der DDR nicht rechtswirksam dem Geltungsbereich der BRD beigetreten und auch nicht Bestandteil der...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT