Beschluss vom 29.09.2021 - BVerwG 1 W-VR 15.21

JurisdictionGermany
Judgment Date29 Septiembre 2021
Neutral CitationBVerwG 1 W-VR 15.21
ECLIDE:BVerwG:2021:290921B1WVR15.21.0
CitationBVerwG, Beschluss vom 29.09.2021 - 1 W-VR 15.21 -
Registration Date03 Noviembre 2021
Subject MatterVorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten
CourtDas Bundesverwaltungsgericht
Record Number290921B1WVR15.21.0

BVerwG 1 W-VR 15.21

In dem Wehrbeschwerdeverfahren hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Häußler,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Langer und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Eppelt
am 29. September 2021 beschlossen:

Der Antrag, das Bundesministerium der Verteidigung im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, den Antragsteller vorläufig bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über seine Beschwerde vom 2. August 2021 zu dem Lehrgang SLP Englisch bei der ... (5. Oktober bis 16. Dezember 2021) zuzulassen, wird abgelehnt.

Gründe I

1 Der Antragsteller begehrt die vorläufige Zulassung zu einem Lehrgang im Rahmen der Ausbildung zum Offizier des militärfachlichen Dienstes.

2 Der 19... geborene Antragsteller war vom 1. Januar 1997 bis 31. Dezember 2008 zunächst im Rahmen des Grundwehrdienstes, ab 16. August 1997 als Soldat auf Zeit im Dienst der Bundeswehr. Am 1. Mai 2018 trat er erneut mit dem zuletzt erworbenen Dienstgrad Hauptfeldwebel als Soldat auf Zeit in die Bundeswehr ein. Unter Berücksichtigung seiner früheren Wehrdienstzeit endet seine festgesetzte Dienstzeit von insgesamt ... Jahren am 30. April 20... Der Antragsteller wird seit seiner Wiedereinstellung als Personalfeldwebel Streitkräfte im ... verwendet.

3 Mit Schreiben vom 20. August 2020 beantragte er seine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes.

4 In der Auswahlkonferenz für das Zulassungsjahr 2021 im Februar 2021 wurden in der Ausbildungs- und Verwendungsreihe 25813 (Stabsdienst/S 1) 29 Bewerber für die Laufbahnzulassung und zusätzlich 9 Nachrücker nominiert. In dieser Reihung nimmt der Antragsteller die Position 32 ein. Nach Darstellung des Bundesministeriums der Verteidigung wurden im Anschluss an die Konferenz außer den 29 ausgewählten Bewerbern auch sämtliche Nachrücker bis Platz 38 der Auswahltabelle mit Ausnahme des Antragstellers für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes herangezogen.

5 Mit Bescheid vom 31. Mai 2021 lehnte das Bundesamt für das Personalmanagement den Antrag des Antragstellers auf Laufbahnzulassung ab. Zur Begründung wurde ausgeführt...

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