Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen - Bundesgesetzblatt

Published date29 December 2023
Gazette IssueBGBl. 2023 I Nr. 411 vom 29.12.2023
SectionTeil I
Issue TypeGesetz
Bundesgesetzblatt
Teil I
2023 Ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2023 Nr. 411
Gesetz
zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung
weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen
(Kreditzweitmarktförderungsgesetz)*
Vom 22. Dezember 2023
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Artikel 1 Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute (Kreditzweit-
marktgesetz – KrZwMG)
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 3 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 4 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung
Artikel 6 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 7 Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes
Artikel 8 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 9 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 10 Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
Artikel 13 Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 15 Änderung des DSL Bank-Umwandlungsgesetzes
Artikel 16 Änderung des DG Bank-Umwandlungsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 18 Änderung der Anzeigenverordnung
Artikel 19 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 20 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 21 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 22 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 23 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 24 Weitere Änderung der Abgabenordnung
Artikel 25 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
* Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2021 über
Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU (ABl. L 438 vom 8.12.2021, S. 1).
Artikel 26 Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 27 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 28 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 29 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 30 Weitere Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 31 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 32 Änderung des Bodenschätzungsgesetzes
Artikel 33 Weitere Änderung des Bodenschätzungsgesetzes
Artikel 34 Folgeänderungen
Artikel 35 Neubekanntmachung der Abgabenordnung
Artikel 36 Inkrafttreten
Anlage Anhang zu Artikel 18 Nummer 3
Artikel 1
Gesetz
über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute
(Kreditzweitmarktgesetz – KrZwMG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zum Rechtsdienstleistungsgesetz
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt; Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank und
der zuständigen Behörde nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
§ 4 Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden anderer Vertragsstaaten
§ 5 Verschwiegenheitspflicht
Abschnitt 2
Kreditkauf
§ 6 Informations- und Mitteilungspflichten des verkaufenden Kreditinstituts; Verordnungsermächtigung
§ 7 Pflichten des Kreditkäufers
§ 8 Mitteilungspflichten des Kreditkäufers; Verordnungsermächtigung
§ 9 Vertreter von Kreditkäufern aus einem Drittstaat; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3
Erbringung von Kreditdienstleistungen
Unterabschnitt 1
Erlaubnis; Organisationspflichten; Geschäftsleiter; Mitglieder des Verwaltungs- oder
Aufsichtsorgans; Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 10 Erlaubnis; Verordnungsermächtigung
§ 11 Erlaubnisfreie Erbringung von Kreditdienstleistungen
§ 12 Versagung der Erlaubnis
§ 13 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 14 Organisationspflichten
§ 15 Geschäftsleiter; Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
§ 16 Inhaber bedeutender Beteiligungen; Verordnungsermächtigung
Seite 2 von 82 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2023 Teil I Nr. 411, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2023
Unterabschnitt 2
Entgegennahme und Halten von Mitteln
§ 17 Entgegennahme und Halten von Mitteln
Unterabschnitt 3
Kreditdienstleistungsvereinbarung
§ 18 Kreditdienstleistungsvereinbarung
§ 19 Aufbewahrungspflichten
Unterabschnitt 4
Auslagerung
§ 20 Auslagerung von Kreditdienstleistungen
§ 21 Unterrichtungspflichten; Verordnungsermächtigung
§ 22 Aufbewahrungspflichten
Unterabschnitt 5
Europäischer Pass
§ 23 Grenzüberschreitende Erbringung von Kreditdienstleistungen von Unternehmen mit Sitz in einem anderen
Vertragsstaat
§ 24 Grenzüberschreitende Erbringung von Kreditdienstleistungen durch inländische Kreditdienstleistungsinstitute;
Verordnungsermächtigung
§ 25 Beaufsichtigung grenzüberschreitend tätiger Kreditdienstleistungsinstitute
Abschnitt 4
Register
§ 26 Register der zugelassenen Institute; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 5
Risikobewertung
§ 27 Risikobewertung; Informationsaustausch
Abschnitt 6
Verhaltensvorschriften; Informationspflichten
§ 28 Beziehung zu Kreditnehmern
§ 29 Beschwerden bei einem Kreditdienstleister
§ 30 Pflichten zur Information des Kreditnehmers
Abschnitt 7
Beaufsichtigung
§ 31 Auskunftspflichten
§ 32 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
§ 33 Bestellung des Abschlussprüfers in besonderen Fällen
§ 34 Prüfungspflichten; Verordnungsermächtigung
§ 35 Anzeigepflichten der Kreditdienstleistungsinstitute; Verordnungsermächtigung
§ 36 Maßnahmen bei Gefahren und Insolvenzantrag
§ 37 Befugnisse der Bundesanstalt
§ 38 Untersagung unerlaubter Kreditdienstleistungen
§ 39 Verfolgung unerlaubter Kreditdienstleistungen
§ 40 Beschwerden über Kreditdienstleistungsinstitute, Kreditkäufer und Auslagerungsunternehmen
§ 41 Bekanntmachung von Maßnahmen; öffentliche Warnungen
§ 42 Sofortige Vollziehbarkeit; elektronische Bekanntgabe
Seite 3 von 82 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2023 Teil I Nr. 411, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2023

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