Bundesgesetzblatt Teil II - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung - Bundesgesetzblatt
| Published date | 05 June 2026 |
| Section | Teil II |
| Gazette Issue | BGBl. 2026 II Nr. 108 vom 05.06.2026 |
| Issue Type | Gesetz |
Gesetz
zur Änderung des Gesetzes
zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016
zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen
zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
Vom 1. Juni 2026
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Das Gesetz zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommens -
bezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung vom 22. November 2020
(BGBl. 2020 II S. 946) wird wie folgt geändert:
Die Liste der Auswahlentscheidungen und Vorbehalte gemäß Artikel 28 und 29 des Mehrseitigen Übereinkommens
vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinn -
verkürzung und Gewinnverlagerung (BGBl. 2020 II S. 946, 947, 1015) wird wie folgt geändert:
1. In der Tabelle vor der Angabe „Artikel 3 – Transparente Rechtsträger“ werden nach Listennummer 14 die folgenden
Listennummern eingefügt:
Nr. Titel anderer
Vertragsstaat
Datum der
Unterzeichnung
Datum des
Inkrafttretens
Abkommen/
Änderungs-
protokoll
„15 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Albanien zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf
dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen
die Republik
Albanien
Abkommen 06.04.2010 23.12.2011
16 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhin -
derung der Steuervermeidung und Steuerhinter -
ziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
und vom Vermögen
die
Demokratische
Volksrepublik
Algerien
Abkommen 12.11.2007 23.12.2008
25.11.197913.07.1978Abkommen
30.06.200116.09.1996Änderungs-
protokoll (a)
die
Argentinische
Republik
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Argentinischen Republik zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen
17
Bundesgesetzblatt
Teil II
2026 Ausgegeben zu Bonn am 5. Juni 2026 Nr. 108
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2026 Teil II Nr. 108, ausgegeben zu Bonn am 5. Juni 2026 Seite 2 von 17
Nr. Titel anderer
Vertragsstaat
Abkommen/
Änderungs-
protokoll
Datum der
Unterzeichnung
Datum des
Inkrafttretens
18 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Armenien zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuer -
verkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein -
kommen und vom Vermögen
die Republik
Armenien
Abkommen 29.06.2016 23.11.2017
19 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Aserbaidschan zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen
die Republik
Aserbaidschan
Abkommen 25.08.2004 28.12.2005
20 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Volksrepublik Bangladesch zur Vermeidung
der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern
vom Einkommen
die
Volksrepublik
Bangladesch
Abkommen 29.05.1990 21.02.1993
21 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppel -
besteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein -
kommen und vom Vermögen
die Republik
Belarus
Abkommen 30.09.2005 31.12.2006
Abkommen 11.04.1967 30.07.1969
22 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der
Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiede -
ner anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen einschließlich der
Gewerbesteuer und der Grundsteuern
das Königreich
Belgien Zusatz-
abkommen (a)
05.11.2002 28.12.2003
23 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Bolivien zur Vermeidung der Doppel -
besteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein -
kommen und vom Vermögen
der
Plurinationale
Staat Bolivien
Abkommen 30.09.1992 12.07.1995
24 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Sozialistischen Föderativen Republik
Jugoslawien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen
die
Sozialistische
Föderative
Republik
Jugoslawien
Nachfolgestaat:
Bosnien und
Herzegowina
Abkommen126.03.1987 25.12.1988
25 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und
bestimmter anderer Steuern, zur Verhinderung der
Steuerverkürzung und zur Amtshilfe in Steuersachen
Kanada Abkommen 19.04.2001 28.03.2002
26 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Volksrepublik China zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuer -
verkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein -
kommen und vom Vermögen
die
Volksrepublik
China
Abkommen 28.03.2014 06.04.2016
27 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen
die Republik
Costa Rica
Abkommen 13.02.2014 10.08.2016
28 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Elfenbeinküste zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung und Regelung der gegenseitigen
Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Ein -
kommen und vom Vermögen
die Republik
Côte d’Ivoire
Abkommen 03.07.1979 08.07.1982
1Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien gilt fort, siehe
die Bekanntmachung über die Fortgeltung der deutsch-jugoslawischen Verträge im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Bosnien und Herzegowina vom 16. November 1992 (BGBl. 1992 II S. 1196).
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