Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Verabschiedung eines Zustimmungsgesetzes zu den geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2005 richtet.
Die Beschwerdeführerin und die Beschwerdeführer machen geltend, dass die WHO aufgrund der Änderungen legislative und exekutive Gewalt erhalten solle und hierdurch die Souveränität der Mitgliedstaaten aufgehoben werde.
Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes ist kein tauglicher Beschwerdegegenstand. Im Übrigen ist eine Verletzung von Grundrechten nicht...