Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Wahlprüfungsbeschwerde verworfen, dabei jedoch auf die Pflicht des Bundestages zur zeit- und sachgerechten Wahlprüfung hingewiesen.
Der Beschwerdeführer macht mit seiner Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht ausschließlich Einwände gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Sperrklausel geltend. Der Deutsche Bundestag hat über den Einspruch des Beschwerdeführers noch nicht entschieden. Er hat jedoch bereits in anderen Einspruchsverfahren unter Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2024 (vgl. Pressemitteilung Nr. 64/2024)...