Gerichtsbescheid vom 31.05.2002 - BVerwG 4 A 5.03

Judgment Date31 Mayo 2002
Neutral CitationBVerwG 4 A 5.03
ECLIDE:BVerwG:2002:310502G4A5.03.0
CitationBVerwG, Gerichtsbescheid vom 31.05.2002 - 4 A 5.03
Registration Date22 Enero 2013
Record Number310502G4A5.03.0
CourtDas Bundesverwaltungsgericht

BVerwG 4 A 5.03

In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 27. August 2003
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. P a e t o w
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht H a l a m a , Prof. Dr. R o j a h n ,
G a t z und Dr. J a n n a s c h
entschieden:
Die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur vom 31. Mai 2002 wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Klageverfahrens.

Gründe

I
Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur vom 31. Mai 2002 für den Neubau der Anschlussstelle Eisenach-Mitte im Zuge der Bundesautobahn A 4. Er ist Eigentümer mehrerer Flurstücke, die zum Betriebsareal eines von ihm geleiteten Autohauses gehören und die für das Planvorhaben ganz oder teilweise in Anspruch genommen werden
Die Planunterlagen wurden vom 17. April 2000 bis einschließlich 17. Mai 2000 in der Stadtverwaltung Eisenach ausgelegt. Dies wurde in der Eisenacher Presse und der Thüringer Allgemeinen vom 7. April 2000 bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit bestehe, bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt oder bei der Stadt Eisenach gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen zu erheben. Ferner wurde in der Bekanntmachung darauf aufmerksam gemacht, dass nach Ablauf dieser Frist Einwendungen ausgeschlossen seien. Nach Änderung des Plans wurde dem Kläger mitgeteilt, dass er die geänderten Planunterlagen in der Stadtverwaltung Eisenach einsehen und eventuelle Einwendungen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens beim Thüringer Landesverwaltungsamt oder der Stadtverwaltung Eisenach erheben könne. Auch bei dieser Gelegenheit wurde auf den Einwendungsausschluss hingewiesen
Der Planfeststellungsbeschluss einschließlich der Planunterlagen wurde mit Rechtsbehelfsbelehrung nach vorheriger Bekanntmachung vom 27. Juli 2002 bis zum 12. August 2002 in der Stadtverwaltung Eisenach öffentlich ausgelegt
Der Kläger hat am 12. August 2002 Klage erhoben. Er trägt vor: Er sei über das Planvorhaben nicht unterrichtet...

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