Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026

Coming into Force03 March 2026
CitationERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 346)
Issue Date22 December 2025
Record NumberBJNR15A0A0025
Official Gazette PublicationBGBl. I 2025, Nr. 346

Fußnote

(+++ Nachgewiesener Text noch nicht dokumentarisch bearbeitet +++)

Eingangsformel

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens

Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf


1 324 030 000 Euro


festgestellt.

§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.

§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan

Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.

§ 4 Übernahme von Gewährleistungen

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe und von Unternehmensgründungen von gewerblich orientierten gemeinnützigen Unternehmen bis zu einem Gesamtbetrag von

4 940 000 000

Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.

(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.

(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.

(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.

§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge

Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.

§ 6 Befristung

Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2027, frühestens jedoch am 31. Dezember 2026, außer Kraft.

§ 7 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Anlage (zu § 1)Wirtschaftsplan

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 346, S. 4 - 14)

Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2026
1 000 €
Betrag
für
2025
1 000 €
Ist-Ergebnis

2024
1 000 €
1 2 3 4 5
Ausgaben
892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft


66 800



61 600



86 164
Verpflichtungsermächtigung 319 800 T€
davon fällig:
Jahr 2027 bis zu 61 100 T€
Jahr 2028 bis zu 54 900 T€
Jahr 2029 bis zu 51 200 T€
in künftigen Haushaltsjahren 152 600 T€
Haushaltsvermerk:
1.
Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 870 01, 531 01 und 575 01.
2.
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
3.
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
4.
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 162 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2025 231 600 219 600 129 890
Zahlungsverpflichtungen 2 003 400 T€
davon fällig:
Jahr 2027 bis zu 202 700 T€
Jahr 2028 bis zu 179 200 T€
Jahr 2029 bis zu 157 700 T€
in künftigen Haushaltsjahren 1 463 800 T€
Haushaltsvermerk:
1.
Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 870 01, 531 01 und 575 01.
2.
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
3.
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
682 01-691 Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen durch die KfW Capital


42 900



42 500



22 207
Verpflichtungsermächtigungen 187 900 T€
davon fällig:
Jahr 2027 bis zu 46 200 T€
Jahr 2028 bis zu 47 500 T€
Jahr 2029 bis zu 47 400 T€
Jahr 2030 bis zu 46 800 T€
Haushaltsvermerk:
1.
Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 870 01, 531 01 und 575 01.
2.
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
3.
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen

975 000


860 000


380 128
Verpflichtungsermächtigung 4 115 600 T€
davon fällig:
in künftigen Haushaltsjahren 4 115 600 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden.
681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland



3 710




3 733




3 351
Verpflichtungsermächtigung 5 250 T€
davon fällig:
Jahr 2027 bis zu 1 769 T€
Jahr 2028 bis zu 1 723 T€
Jahr 2029 bis zu 1 758 T€
Haushaltsvermerk:
1.
Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2.
Die Ausgaben sind übertragbar.
681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung
3 600

3 600

2 855
Verpflichtungsermächtigung 5 100 T€
davon fällig:
Jahr 2027 bis zu 1 500 T€
Jahr 2028 bis zu 1 300 T€
Jahr 2029 bis zu 1 300 T€
Jahr 2030 bis zu 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1.
Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2.
Die Ausgaben sind übertragbar.
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden.
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 1 323 610 1 191 033 624 595
Abschluss
Zuweisungen und Zuschüsse 7 310 7 333 6 206
Ausgaben für Investitionen 1 316 300 1 183 700 618 389
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 1 323 610 1 191 033 624 595

Investitionsfinanzierung

...


Erläuterungen
6
Zu Tit. 892 01
Die veranschlagten Mittel werden für Förderkosten im Zusammenhang mit KfW-refinanzierten Darlehen und der KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital eingesetzt.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 10 565 Mio. Euro gefördert werden:
a) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen einschließlich Vorhaben in regionalen Fördergebieten und Leasingfinanzierung
7 005 Mio. Euro
b) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften 60 Mio. Euro
c) Innovationen und Digitalisierung 2 500 Mio. Euro
d) Exportfinanzierung 1 000 Mio. Euro
Der für 2026 geplante Förderjahrgang führt mit dem oben genannten Volumen in Höhe von 10 565 Mio. Euro über die gesamte Laufzeit betrachtet zu einer barwertigen Zinsverbilligung in Höhe von 263,6 Mio. Euro.
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden

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