Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026
| Coming into Force | 03 March 2026 |
| Citation | ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 346) |
| Issue Date | 22 December 2025 |
| Record Number | BJNR15A0A0025 |
| Official Gazette Publication | BGBl. I 2025, Nr. 346 |
Fußnote
(+++ Nachgewiesener Text noch nicht dokumentarisch bearbeitet +++)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
1 324 030 000 Euro
festgestellt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe und von Unternehmensgründungen von gewerblich orientierten gemeinnützigen Unternehmen bis zu einem Gesamtbetrag von
4 940 000 000
Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2027, frühestens jedoch am 31. Dezember 2026, außer Kraft.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 346, S. 4 - 14)
| Titel und Funktion |
Zweckbestimmung | Betrag für 2026 1 000 € |
Betrag für 2025 1 000 € |
Ist-Ergebnis 2024 1 000 € |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| Ausgaben | ||||
| 892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft |
66 800 |
61 600 |
86 164 |
| Verpflichtungsermächtigung | 319 800 T€ | |||
| davon fällig: | ||||
| Jahr 2027 bis zu | 61 100 T€ | |||
| Jahr 2028 bis zu | 54 900 T€ | |||
| Jahr 2029 bis zu | 51 200 T€ | |||
| in künftigen Haushaltsjahren | 152 600 T€ | |||
Haushaltsvermerk:
|
||||
| 683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2025 | 231 600 | 219 600 | 129 890 |
| Zahlungsverpflichtungen | 2 003 400 T€ | |||
| davon fällig: | ||||
| Jahr 2027 bis zu | 202 700 T€ | |||
| Jahr 2028 bis zu | 179 200 T€ | |||
| Jahr 2029 bis zu | 157 700 T€ | |||
| in künftigen Haushaltsjahren | 1 463 800 T€ | |||
Haushaltsvermerk:
|
||||
| 682 01-691 | Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen durch die KfW Capital |
42 900 |
42 500 |
22 207 |
| Verpflichtungsermächtigungen | 187 900 T€ | |||
| davon fällig: | ||||
| Jahr 2027 bis zu | 46 200 T€ | |||
| Jahr 2028 bis zu | 47 500 T€ | |||
| Jahr 2029 bis zu | 47 400 T€ | |||
| Jahr 2030 bis zu | 46 800 T€ | |||
Haushaltsvermerk:
|
||||
| 682 02-330 | Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen |
975 000 |
860 000 |
380 128 |
| Verpflichtungsermächtigung | 4 115 600 T€ | |||
| davon fällig: | ||||
| in künftigen Haushaltsjahren | 4 115 600 T€ | |||
| Haushaltsvermerk: | ||||
| Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden. | ||||
| 681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland |
3 710 |
3 733 |
3 351 |
| Verpflichtungsermächtigung | 5 250 T€ | |||
| davon fällig: | ||||
| Jahr 2027 bis zu | 1 769 T€ | |||
| Jahr 2028 bis zu | 1 723 T€ | |||
| Jahr 2029 bis zu | 1 758 T€ | |||
Haushaltsvermerk:
|
||||
| 681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung |
3 600 |
3 600 |
2 855 |
| Verpflichtungsermächtigung | 5 100 T€ | |||
| davon fällig: | ||||
| Jahr 2027 bis zu | 1 500 T€ | |||
| Jahr 2028 bis zu | 1 300 T€ | |||
| Jahr 2029 bis zu | 1 300 T€ | |||
| Jahr 2030 bis zu | 1 000 T€ | |||
Haushaltsvermerk:
|
||||
| 870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | – | – | – |
| Haushaltsvermerk: | ||||
| Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden. | ||||
| Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 1 323 610 | 1 191 033 | 624 595 | |
| Abschluss | ||||
| Zuweisungen und Zuschüsse | 7 310 | 7 333 | 6 206 | |
| Ausgaben für Investitionen | 1 316 300 | 1 183 700 | 618 389 | |
| Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 1 323 610 | 1 191 033 | 624 595 |
Investitionsfinanzierung
|
Erläuterungen | |
| 6 | |
| Zu Tit. 892 01 | |
| Die veranschlagten Mittel werden für Förderkosten im Zusammenhang mit KfW-refinanzierten Darlehen und der KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital eingesetzt. | |
| Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 10 565 Mio. Euro gefördert werden: | |
| a) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen einschließlich Vorhaben in regionalen Fördergebieten und Leasingfinanzierung |
7 005 Mio. Euro |
| b) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften | 60 Mio. Euro |
| c) Innovationen und Digitalisierung | 2 500 Mio. Euro |
| d) Exportfinanzierung | 1 000 Mio. Euro |
| Der für 2026 geplante Förderjahrgang führt mit dem oben genannten Volumen in Höhe von 10 565 Mio. Euro über die gesamte Laufzeit betrachtet zu einer barwertigen Zinsverbilligung in Höhe von 263,6 Mio. Euro. | |
| Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden. | |
| Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden |
Um weiterzulesen
Jetzt Kostenlos StartenVollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten
Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex
-
Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform
-
Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben
-
Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen
-
Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten
-
Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien
-
Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten
Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten
Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex
-
Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform
-
Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben
-
Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen
-
Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten
-
Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien
-
Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten
Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten
Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex
-
Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform
-
Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben
-
Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen
-
Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten
-
Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien
-
Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten
Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten
Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex
-
Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform
-
Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben
-
Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen
-
Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten
-
Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien
-
Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten
Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten
Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex
-
Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform
-
Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben
-
Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen
-
Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten
-
Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien
-
Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten