Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021

Coming into Force15 Septiembre 2021
CitationGesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147, 4149)
Issue Date10 Septiembre 2021
Record NumberBJNR414900021
Official Gazette PublicationBGBl I 2021, 4147, 4149

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 10.7.2021 +++)

Das G wurde als Artikel 7 des G v. 10.9.2021 I 4147 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 17 Abs. 3 dieses G am 10.7.2021 in Kraft getreten.

§ 1 Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Beruht der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, so ist die nach § 15a der Insolvenzordnung und § 42 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestehende Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags ausgesetzt, solange die Antragspflichtigen ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen führen und solange dadurch begründete Aussichten auf Sanierung bestehen. Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags ist längstens bis zum 31. Januar 2022 ausgesetzt.

§ 2 Ver...

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