Jahresabschluss Zum Geschäftsjahr Vom 01.01.2021 Bis Zum 31.12.2021 - Cardinal Cruisers GmbH (vormals: Lindentor 1037. V V GmbH)Berlin
| Published date | 09 January 2025 |
| Section | Accounting / financial reports |
| Issuer | Cardinal Cruisers GmbH (vormals: Lindentor 1037. V V GmbH)Berlin |
Cardinal Cruisers GmbH (vormals: Lindentor 1037. V V GmbH)
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
BILANZ
AKTIVA
Einzelposten | Gesamt | Einzelposten | Gesamt | |
A. Anlagevermögen | 2.462.861,95 | 2.934.258,96 | ||
II. Sachanlagen | 2.462.861,95 | 2.934.258,96 | ||
B. Umlaufvermögen | 766.251,78 | 483.410,94 | ||
I. Vorräte | 139.309,35 | 127.634,68 | ||
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 626.942,43 | 355.776,26 | ||
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 103.600,25 | 90.557,13 | ||
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 13.109,22 | 8.568,01 | ||
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 47.071,58 | 0,00 | ||
Summe Aktiva | 3.392.894,78 | 3.516.795,04 |
PASSIVA
Einzelposten | Gesamt | Einzelposten | Gesamt | |
A. Eigenkapital | 0,00 | 25.000,00 | ||
I. Gezeichnetes Kapital | 25.000,00 | 25.000,00 | ||
II. Kapitalrücklage | ||||
III. Gewinnrücklagen | ||||
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag | ||||
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -72.071,58 | |||
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse | 783.218,60 | 943.403,60 | ||
C. Rückstellungen | 79.440,00 | 54.939,60 | ||
D. Verbindlichkeiten | 2.530.236,18 | 2.493.451,84 | ||
Summe Passiva | 3.392.894,78 | 3.516.795,04 |
ANHANG
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss der Cardinal Cruisers GmbH („Gesellschaft“), Amtsgericht Charlottenburg, HRB 221406B, wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in EUR erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Die Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Der im Zuge des erstmaligen Ansatzes im Zeitpunkt der Übertragung der betrieblichen Sachgesamtheit (Asset Deal) entstandene negative Geschäfts- und Firmenwert wurde anteilig auf die Vermögensgegenstände verteilt. Die Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände wurden entsprechend abgestockt.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt bei Booten 15 bis 20 Jahre, bei anderen Anlagen, sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre. Für geringwertige Anlagegüter wendet die Gesellschaft analog die Regelung des § 6 Abs. 2 EStG an. Dementsprechend werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für in früheren Geschäftsjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungs-vereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Forderungen werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Flüssige Mittel sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten bewertet.
Das Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern für die sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird nicht ausgeübt. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt zu einem Steuersatz in Höhe von 30,5 %.
Für erhaltene, nicht rückzahlbare, zweckgebundene...
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