Organisationserlass des Bundeskanzlers

Coming into Force14 Diciembre 2021
CitationOrganisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176)
Issue Date08 Diciembre 2021
Record NumberBJNR517600021
Official Gazette PublicationBGBl I 2021, 5176

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 8.12.2021 +++)

Eingangsformel

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:

I.

Es wird ein Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gebildet.

II.

Es erhalten

1.
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz;
2.
das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Bezeichnung Bundesministerium des Innern und für Heimat;
3.
das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Bezeichnung Bundesministerium der Justiz;
4.
das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Bezeichnung Bundesministerium für Digitales und Verkehr;
5.
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Bezeichnung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
III.

Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird übertragen

1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr die Zuständigkeit für Games;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Zuständigkeit für Klimaschutz einschließlich deren europäische und internationale Bezüge mit Ausnahme der internationalen Klimapolitik.
IV.

Dem Bundesministerium des Innern und für Heimat werden aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten für die Strategische Steuerung der IT des Bundes sowie für den IT-Rat des Bundes übertragen.

V.

Dem Auswärtigen Amt wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Zuständigkeit für die internationale Klimapolitik übertragen.

VI.

Dem Bundesministerium der Justiz werden aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten für die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau, für bessere Rechtsetzung und für den Nationalen Normenkontrollrat übertragen.

VII.

Dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr werden übertragen

1.
aus dem Geschäftsbereich des...

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