Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)

Coming into Force22 January 2026
CitationDas Siebte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107) geändert worden ist
Issue Date07 August 1996
Abbreviated LabelSGB 7
Record NumberBJNR125410996
Official Gazette PublicationBGBl I 1996, 1254

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 21.8.1996 +++)

Das Gesetz wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 36 G v. 7.8.1996 I 1254 (UVEG 860-7/1) mWv 1.1.1997 in Kraft getreten. § 1 Nr 1, §§ 14 bis 25 sind am 21.8.1996 in Kraft getreten.

Inhaltsübersicht

...
Erstes Kapitel
  Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
    Erster Abschnitt
      Aufgaben der Unfallversicherung
§ 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
    Zweiter Abschnitt
      Versicherter Personenkreis
§ 2 Versicherung kraft Gesetzes
§ 3 Versicherung kraft Satzung
§ 4 Versicherungsfreiheit
§ 5 Versicherungsbefreiung
§ 6 Freiwillige Versicherung
    Dritter Abschnitt
      Versicherungsfall
§ 7 Begriff
§ 8 Arbeitsunfall
§ 9 Berufskrankheit
§ 10 Erweiterung in der See- und Binnenschiffahrt
§ 11 Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls
§ 12 Versicherungsfall einer Leibesfrucht
§ 12a Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit der Spende von Blut oder körpereigenen Organen, Organteilen oder Gewebe
§ 13 Sachschäden bei Hilfeleistungen
Zweites Kapitel
  Prävention
§ 14 Grundsatz
§ 15 Unfallverhütungsvorschriften
§ 16 Geltung bei Zuständigkeit anderer Unfallversicherungsträger und für ausländische Unternehmen
§ 17 Überwachung und Beratung
§ 18 Aufsichtspersonen
§ 19 Befugnisse der Aufsichtspersonen
§ 20 Zusammenarbeit mit Dritten
§ 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten
§ 22 Sicherheitsbeauftragte
§ 23 Aus- und Fortbildung
§ 24 Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst
§ 25 Bericht gegenüber dem Bundestag
Drittes Kapitel
  Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
    Erster Abschnitt
      Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen
          Erster Unterabschnitt
            Anspruch und Leistungsarten
§ 26 Grundsatz
          Zweiter Unterabschnitt
            Heilbehandlung
§ 27 Umfang der Heilbehandlung, Anschluss an die Telematikinfrastruktur
§27a Nutzung der Telematikinfrastruktur
§ 28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
§ 29 Arznei- und Verbandmittel
§ 30 Heilmittel
§ 31 Hilfsmittel
§ 32 Häusliche Krankenpflege
§ 33 Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
§ 34 Durchführung der Heilbehandlung
          Dritter Unterabschnitt
            Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
§ 35 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
§§ 36 bis 38 (weggefallen)
          Vierter Unterabschnitt
            Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen
§ 39 Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen
§ 40 Kraftfahrzeughilfe
§ 41 Wohnungshilfe
§ 42 Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
§ 43 Reisekosten
          Fünfter Unterabschnitt
            Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
§ 44 Pflege
          Sechster Unterabschnitt
            Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
§ 45 Voraussetzungen für das Verletztengeld
§ 46 Beginn und Ende des Verletztengeldes
§ 47 Höhe des Verletztengeldes
§ 47a Beitragszahlung der Unfallversicherungsträger an berufsständische Versorgungseinrichtungen und private Krankenversicherungen
§ 48 Verletztengeld bei Wiedererkrankung
§ 49 Übergangsgeld
§ 50 Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes
§ 51 (weggefallen)
§ 52 Anrechnung von Einkommen auf Verletzten- und Übergangsgeld
          Siebter Unterabschnitt
            Besondere Vorschriften für die Versicherten in der Seefahrt
§ 53 Vorrang der medizinischen Betreuung durch die Reeder
          Achter Unterabschnitt
            Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
§ 54 Betriebs- und Haushaltshilfe
§ 55 Art und Form der Betriebs- und Haushaltshilfe
§ 55a Sonstige Ansprüche, Verletztengeld
    Zweiter Abschnitt
      Renten, Beihilfen, Abfindungen
          Erster Unterabschnitt
            Renten an Versicherte
§ 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
§ 57 Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten
§ 58 Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit
§ 59 Höchstbetrag bei mehreren Renten
§ 60 Minderung bei Heimpflege
§ 61 Renten für Beamte und Berufssoldaten
§ 62 Rente als vorläufige Entschädigung
          Zweiter Unterabschnitt
            Leistungen an Hinterbliebene
§ 63 Leistungen bei Tod
§ 64 Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten
§ 65 Witwen- und Witwerrente
§ 66 Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten; mehrere Berechtigte
§ 67 Voraussetzungen der Waisenrente
§ 68 Höhe der Waisenrente
§ 69 Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie
§ 70 Höchstbetrag der Hinterbliebenenrenten
§ 71 Witwen-, Witwer- und Waisenbeihilfe
          Dritter Unterabschnitt
            Beginn, Änderung und Ende von Renten
§ 72 Beginn von Renten
§ 73 Änderungen und Ende von Renten
§ 74 Ausnahmeregelungen für die Änderung von Renten
          Vierter Unterabschnitt
            Abfindung
§ 75 Abfindung mit einer Gesamtvergütung
§ 76 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert
§ 77 Wiederaufleben der abgefundenen Rente
§ 78 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 vom Hundert
§ 79 Umfang der Abfindung
§ 80 Abfindung bei Wiederheirat
          Fünfter Unterabschnitt
            Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
§ 80a Voraussetzungen für den Rentenanspruch, Wartezeit
    Dritter Abschnitt
      Jahresarbeitsverdienst
          Erster Unterabschnitt
            Allgemeines
§ 81

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