Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
| Coming into Force | 22 January 2026 |
| Citation | Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch â Gesetzliche Unfallversicherung â (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107) geändert worden ist |
| Issue Date | 07 August 1996 |
| Abbreviated Label | SGB 7 |
| Record Number | BJNR125410996 |
| Official Gazette Publication | BGBl I 1996, 1254 |
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 21.8.1996 +++)
Das Gesetz wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 36 G v. 7.8.1996 I 1254 (UVEG 860-7/1) mWv 1.1.1997 in Kraft getreten. § 1 Nr 1, §§ 14 bis 25 sind am 21.8.1996 in Kraft getreten.
| Erstes Kapitel | ||||||
| Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall | ||||||
| Erster Abschnitt | ||||||
| Aufgaben der Unfallversicherung | ||||||
| § 1 | Prävention, Rehabilitation, Entschädigung | |||||
| Zweiter Abschnitt | ||||||
| Versicherter Personenkreis | ||||||
| § 2 | Versicherung kraft Gesetzes | |||||
| § 3 | Versicherung kraft Satzung | |||||
| § 4 | Versicherungsfreiheit | |||||
| § 5 | Versicherungsbefreiung | |||||
| § 6 | Freiwillige Versicherung | |||||
| Dritter Abschnitt | ||||||
| Versicherungsfall | ||||||
| § 7 | Begriff | |||||
| § 8 | Arbeitsunfall | |||||
| § 9 | Berufskrankheit | |||||
| § 10 | Erweiterung in der See- und Binnenschiffahrt | |||||
| § 11 | Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls | |||||
| § 12 | Versicherungsfall einer Leibesfrucht | |||||
| § 12a | Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit der Spende von Blut oder körpereigenen Organen, Organteilen oder Gewebe | |||||
| § 13 | Sachschäden bei Hilfeleistungen | |||||
| Zweites Kapitel | ||||||
| Prävention | ||||||
| § 14 | Grundsatz | |||||
| § 15 | Unfallverhütungsvorschriften | |||||
| § 16 | Geltung bei Zuständigkeit anderer Unfallversicherungsträger und für ausländische Unternehmen | |||||
| § 17 | Überwachung und Beratung | |||||
| § 18 | Aufsichtspersonen | |||||
| § 19 | Befugnisse der Aufsichtspersonen | |||||
| § 20 | Zusammenarbeit mit Dritten | |||||
| § 21 | Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten | |||||
| § 22 | Sicherheitsbeauftragte | |||||
| § 23 | Aus- und Fortbildung | |||||
| § 24 | Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst | |||||
| § 25 | Bericht gegenüber dem Bundestag | |||||
| Drittes Kapitel | ||||||
| Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls | ||||||
| Erster Abschnitt | ||||||
| Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen | ||||||
| Erster Unterabschnitt | ||||||
| Anspruch und Leistungsarten | ||||||
| § 26 | Grundsatz | |||||
| Zweiter Unterabschnitt | ||||||
| Heilbehandlung | ||||||
| § 27 | Umfang der Heilbehandlung, Anschluss an die Telematikinfrastruktur | |||||
| §27a | Nutzung der Telematikinfrastruktur | |||||
| § 28 | Ärztliche und zahnärztliche Behandlung | |||||
| § 29 | Arznei- und Verbandmittel | |||||
| § 30 | Heilmittel | |||||
| § 31 | Hilfsmittel | |||||
| § 32 | Häusliche Krankenpflege | |||||
| § 33 | Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen | |||||
| § 34 | Durchführung der Heilbehandlung | |||||
| Dritter Unterabschnitt | ||||||
| Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben | ||||||
| § 35 | Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben | |||||
| §§ 36 bis 38 | (weggefallen) | |||||
| Vierter Unterabschnitt | ||||||
| Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen | ||||||
| § 39 | Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen | |||||
| § 40 | Kraftfahrzeughilfe | |||||
| § 41 | Wohnungshilfe | |||||
| § 42 | Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten | |||||
| § 43 | Reisekosten | |||||
| Fünfter Unterabschnitt | ||||||
| Leistungen bei Pflegebedürftigkeit | ||||||
| § 44 | Pflege | |||||
| Sechster Unterabschnitt | ||||||
| Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben | ||||||
| § 45 | Voraussetzungen für das Verletztengeld | |||||
| § 46 | Beginn und Ende des Verletztengeldes | |||||
| § 47 | Höhe des Verletztengeldes | |||||
| § 47a | Beitragszahlung der Unfallversicherungsträger an berufsständische Versorgungseinrichtungen und private Krankenversicherungen | |||||
| § 48 | Verletztengeld bei Wiedererkrankung | |||||
| § 49 | Übergangsgeld | |||||
| § 50 | Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes | |||||
| § 51 | (weggefallen) | |||||
| § 52 | Anrechnung von Einkommen auf Verletzten- und Übergangsgeld | |||||
| Siebter Unterabschnitt | ||||||
| Besondere Vorschriften für die Versicherten in der Seefahrt | ||||||
| § 53 | Vorrang der medizinischen Betreuung durch die Reeder | |||||
| Achter Unterabschnitt | ||||||
| Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung | ||||||
| § 54 | Betriebs- und Haushaltshilfe | |||||
| § 55 | Art und Form der Betriebs- und Haushaltshilfe | |||||
| § 55a | Sonstige Ansprüche, Verletztengeld | |||||
| Zweiter Abschnitt | ||||||
| Renten, Beihilfen, Abfindungen | ||||||
| Erster Unterabschnitt | ||||||
| Renten an Versicherte | ||||||
| § 56 | Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs | |||||
| § 57 | Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten | |||||
| § 58 | Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit | |||||
| § 59 | Höchstbetrag bei mehreren Renten | |||||
| § 60 | Minderung bei Heimpflege | |||||
| § 61 | Renten für Beamte und Berufssoldaten | |||||
| § 62 | Rente als vorläufige Entschädigung | |||||
| Zweiter Unterabschnitt | ||||||
| Leistungen an Hinterbliebene | ||||||
| § 63 | Leistungen bei Tod | |||||
| § 64 | Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten | |||||
| § 65 | Witwen- und Witwerrente | |||||
| § 66 | Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten; mehrere Berechtigte | |||||
| § 67 | Voraussetzungen der Waisenrente | |||||
| § 68 | Höhe der Waisenrente | |||||
| § 69 | Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie | |||||
| § 70 | Höchstbetrag der Hinterbliebenenrenten | |||||
| § 71 | Witwen-, Witwer- und Waisenbeihilfe | |||||
| Dritter Unterabschnitt | ||||||
| Beginn, Änderung und Ende von Renten | ||||||
| § 72 | Beginn von Renten | |||||
| § 73 | Änderungen und Ende von Renten | |||||
| § 74 | Ausnahmeregelungen für die Änderung von Renten | |||||
| Vierter Unterabschnitt | ||||||
| Abfindung | ||||||
| § 75 | Abfindung mit einer Gesamtvergütung | |||||
| § 76 | Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert | |||||
| § 77 | Wiederaufleben der abgefundenen Rente | |||||
| § 78 | Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 vom Hundert | |||||
| § 79 | Umfang der Abfindung | |||||
| § 80 | Abfindung bei Wiederheirat | |||||
| Fünfter Unterabschnitt | ||||||
| Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung | ||||||
| § 80a | Voraussetzungen für den Rentenanspruch, Wartezeit | |||||
| Dritter Abschnitt | ||||||
| Jahresarbeitsverdienst | ||||||
| Erster Unterabschnitt | ||||||
| Allgemeines | ||||||
| § 81 |
Um weiterzulesen
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