Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Coming into Force14 Junio 2023
Record NumberBJNR111630990
Abbreviated LabelSGB 8
Issue Date26 Junio 1990
Official Gazette PublicationBGBl I 1990, 1163

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.1.1991 +++)

(+++ Zur Anwendung vgl. § 42f +++)

(+++ Maßgaben aufgrund des EinigVtr vgl. SGB 8 Anhang EV +++)

Das G wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 24 Satz 1 G 860-8-1 v. 26.6.1990 I 1163 (KJHG) am 1.1.1991 in Kraft getreten. In dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet ist das G gem. Anlage I Kap. X Sachg. B Nr. 1 Buchst. k iVm Art. 1 G v. 23.9.1990 II 885, 1072 mit dem Wirksamwerden des Beitritts (3.10.1990) in Kraft getreten. Berlin-Klausel vgl. Art. 23 KJHG

Inhaltsübersicht

...
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
§ 2 Aufgaben der Jugendhilfe
§ 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe
§ 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe
§ 4a Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung
§ 5 Wunsch- und Wahlrecht
§ 6 Geltungsbereich
§ 7 Begriffsbestimmungen
§ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
§ 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen
§ 9a Ombudsstellen
§ 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen
§ 10a Beratung
Zweites Kapitel
Leistungen der Jugendhilfe
Erster Abschnitt
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit,
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
§ 11 Jugendarbeit
§ 12 Förderung der Jugendverbände
§ 13 Jugendsozialarbeit
§ 13a Schulsozialarbeit
§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
§ 15 Landesrechtsvorbehalt
Zweiter Abschnitt
Förderung der Erziehung in der Familie
§ 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
§ 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
§ 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
§ 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
§ 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
Dritter Abschnitt
Förderung von Kindern
in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
§ 22 Grundsätze der Förderung
§ 22a Förderung in Tageseinrichtungen
§ 23 Förderung in Kindertagespflege
§ 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
§ 24a Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder
§ 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern
§ 26 Landesrechtsvorbehalt
Vierter Abschnitt
Hilfe zur Erziehung,
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche,
Hilfe für junge Volljährige
Erster Unterabschnitt
Hilfe zur Erziehung
§ 27 Hilfe zur Erziehung
§ 28 Erziehungsberatung
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
§ 33 Vollzeitpflege
§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Zweiter Unterabschnitt
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche
§ 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
Dritter Unterabschnitt
Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe
zur Erziehung und die Eingliederungshilfe
für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 36 Mitwirkung, Hilfeplan
§ 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung
§ 36b Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang
§ 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
§ 37a Beratung und Unterstützung der Pflegeperson
§ 37b Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege
§ 37c Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
§ 38 Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen
§ 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
§ 40 Krankenhilfe
Vierter Unterabschnitt
Hilfe für junge Volljährige
§ 41 Hilfe für junge Volljährige
§ 41a Nachbetreuung
Drittes Kapitel
Andere Aufgaben der Jugendhilfe
Erster Abschnitt
Vorläufige Maßnahmen
zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
§ 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise
§ 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher
§ 42c Aufnahmequote
§ 42d Übergangsregelung
§ 42e Berichtspflicht
§ 42f Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung
Zweiter Abschnitt
Schutz von Kindern und Jugendlichen
in Familienpflege und in Einrichtungen
§ 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege
§ 44 Erlaubnis zur Vollzeitpflege
§ 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
§ 45a Einrichtung
§ 46 Prüfung vor Ort und nach Aktenlage
§ 47 Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen
§ 48 Tätigkeitsuntersagung
§ 48a Sonstige betreute Wohnform
§ 49 Landesrechtsvorbehalt
Dritter Abschnitt
Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
§ 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
§ 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind
§ 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
Vierter Abschnitt
Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft
für Kinder und Jugendliche, Auskunft über
Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
§ 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
§ 53 Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht
§ 53a Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern
§ 54 Anerkennung als Vormundschaftsverein
§ 55 Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts
§ 56 Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt
§ 57 Mitteilungspflichten des Jugendamts
§ 58 Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Fünfter Abschnitt
Beurkundung, vollstreckbare Urkunden
§ 59 Beurkundung
§ 60 Vollstreckbare Urkunden
Viertes Kapitel
Schutz von Sozialdaten
§ 61 Anwendungsbereich
§ 62 Datenerhebung
§ 63 Datenspeicherung
§ 64 Datenübermittlung und -nutzung
§ 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe
§ 66 (weggefallen)
§ 67 (weggefallen)
§ 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
Fünftes Kapitel
Träger der Jugendhilfe,
Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
Erster Abschnitt
Träger der öffentlichen Jugendhilfe
§ 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter
§ 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts
§ 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss
§ 72 Mitarbeiter, Fortbildung
§ 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
Zweiter Abschnitt
Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe,
ehrenamtliche Tätigkeit
§ 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 74 Förderung der freien Jugendhilfe
§ 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
§ 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
§ 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
§ 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen
§ 78 Arbeitsgemeinschaften
Dritter Abschnitt
Vereinbarungen über Leistungsangebote,

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