Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der der Beschwerdeführer sich gegen die Untätigkeit des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages wandte, die zulässigen Wahleinsprüche gegen die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 zu behandeln.
Die Verfassungsbeschwerde...